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Haverbeck, ein bekannter Holocaust-Leugner, steht vor einem weiteren Prozess.

Bemerkenswert fitte 95-jährige Person

Das Landgericht Hamburg hatte Haverbeck im November 2015 zu zehn Monaten Haft verurteilt. Nun läuft...
Das Landgericht Hamburg hatte Haverbeck im November 2015 zu zehn Monaten Haft verurteilt. Nun läuft das Berufungsverfahren.

Haverbeck, ein bekannter Holocaust-Leugner, steht vor einem weiteren Prozess.

Ursula Haverbeck, eine berüchtigte Holocaustleugnerin, steht in Hamburg vor Gericht im Alter von 95 Jahren. Sie ist keine Fremde an rechtlichen Problemen, da sie mehrfach wegen der Leugnung des Massenmords an europäischen Juden durch die Nationalsozialisten verurteilt wurde. Haverbeck ist in rechtsextremen Kreisen für ihre offene Ablehnung des Holocaust bekannt. Sie hat bereits eine Haftstrafe ohne Bewährung absitzen müssen, zuletzt tauchte sie im April 2022 in Berlin vor Gericht auf.

Ihr aktuelles Verfahren konzentriert sich auf Kommentare, die sie im April 2015 in einem Berliner Gerichtsverfahren für einen ehemaligen SS-Mitglied, Oskar Gröning, sowie in einer Fernsehsendung gemacht hat. Nach Angaben der Anklage hat sie Auschwitz nicht als Konzentrations- und Vernichtungslager, sondern als Arbeitslager bezeichnet und die Idee von Massenmorden dort bestritten. Im November 2015 verurteilte das Hamburger Landgericht Haverbeck zu zehn Monaten Haft wegen Aufruhrsäumnis. Sie legte Berufung ein. Die ersten Verhandlungen am Hamburger Oberlandesgericht wurden verschoben - aufgrund von Krankheiten und der Coronapandemie.

Das Verfahren begann am Freitag mit zusätzlichen Terminen geplant für den 12. und 26. Juni. Haverbeck sollte laut einem Gerichtssprecher am Freitag mit der Anklageschrift konfrontiert werden, hat jedoch die Vorwürfe nicht bestritten und ihre Holocaustleugnungsposition beibehalten. Gerichtspersonal begleitete sie aufgrund ihres Alters, doch ihre körperliche Erscheinung überraschte alle - sie sah überraschend fit aus. Bei der nächsten Verhandlung plant Haverbeck, über ihre persönlichen Verbindungen zu sprechen, wie sie selbst gesagt hat.

Die Leugnung oder die Verringerung des Ausmaßes des Holocaust ist in Deutschland strafbar, wenn sie öffentlich und potenziell die öffentliche Ordnung stört. Dieser spezifische Typ von Vergehen fällt unter Absatz 130 des Strafgesetzbuches, der es als eine besondere Form von Aufruhr behandelt. Strafen könnten von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft reichen.

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