Verfassungsklage - Haushaltsurteil könnte Auswirkungen auf Brandenburgs Plan haben
Das Brandenburgische Verfassungsgericht hält mögliche Folgen des Karlsruher Haushaltsbeschlusses gegen den milliardenschweren Brandenburger Plan für denkbar. „Auch ohne Sondermittel ist nicht auszuschließen, dass aus der Erklärung Rückschlüsse auf die Rechtslage in Brandenburg gezogen werden“, sagte ein Sprecher des Landesverfassungsgerichts in Potsdam.
Über eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion zum Brandenburgischen-Hilfspaket wird das Gericht erst im nächsten Jahr endgültig entscheiden. „Diese Entscheidung ist für dieses Jahr nicht mehr geplant“, sagte der Sprecher. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 wird sicherlich berücksichtigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Milliardenübertragung des Nachtragshaushalts 2021 an den Klima- und Transformationsfonds, einen Sonderfonds, für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass dem Fonds Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro fehlen. Der Karlsruher Richter entschied außerdem, dass der Staat keine Notkredite für künftige Jahre zurückstellen dürfe. Das Gericht verwies zudem auf den Jahresgrundsatz, wonach die Ermächtigung nur vor Ablauf des Geschäftsjahres ausgenutzt werden kann.
Der Brandenburger Landtag hat für die Jahre 2023 und 2024 den besonderen Ausnahmezustand ausgerufen, um mit dem Brandenburger Paket bis zu 2 Milliarden Euro Neuschulden zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine zurückzuzahlen. Es wird nicht aus dem Coronafonds finanziert, sondern ist Teil des Doppelhaushalts 2023/2024. Die Mittel fließen beispielsweise an Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern, Schulen, Universitäten, Sportvereine und den erweiterten Katastrophenschutz.
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) sagte, die möglichen Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die Regelung würden geprüft. Sie erwähnte auch das Verfassungsgericht. Lange betonte, dass Brandenburg die Corona-Notkredite nicht umverteilt habe. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass bei der Verwendung der Mittel ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Dringlichkeitsbeschluss des Landesparlaments bestehen müsse.
Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Jan Redemann hält Tests für notwendig. Der Landtag hat in einem Beschluss den Ausnahmezustand für die Jahre 2023 und 2024 ausgerufen. Ob dies zutrifft oder ob zwei getrennte Entscheidungen erforderlich sind, muss geprüft werden.
Das Verfassungsgericht lehnte im August einen Eilantrag der AfD-Fraktionen auf das Hilfspaket ab. Das Gericht verteidigte dies damals mit der Begründung, die Gründe für die Aussetzung eines Gesetzes seien nicht von besonderer Bedeutung. Bei Eilentscheidungen schlossen die Richter nicht aus, dass Haushaltsgrundsätze berührt und verletzt werden könnten. Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass der Landtag die außergewöhnliche Notlage nicht hinreichend dargelegt hat und warum der Finanzierungsbedarf nicht durch Mittelkürzungen gedeckt werden kann und stattdessen die Schulden erlassen werden müssen.
Newsletter des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsentscheidungen Brandenburgisches Verfassungsgericht zu Eilanträgen für das Brandenburg-Paket Maßnahmen für das Brandenburg-Hilfspaket
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Quelle: www.stern.de