- "Hassstiftung" - Fünf Männer vor Gericht
Dutzende Songs mit Aufrufen zur Gewalt gegen Ausländer und Nazi-Ideologie angeblich von einer Gruppe von Männern im Alter von 34 bis 54 Jahren produziert und verbreitet
Die Staatsanwaltschaft Celle gab bei Prozessbeginn am Landgericht Lüneburg bekannt, dass die Tonaufnahmen Hass schüren. In ihnen wird Adolf Hitler verherrlicht, Brandanschläge auf Unterkünfte für Asylsuchende gutgeheißen und die jüdische Bevölkerung angefeindet.
Ein 34-Jähriger aus Bardowick bei Lüneburg soll der Rädelsführer gewesen sein und sitzt seit Oktober 2023 in Haft. Seit 2018 soll er zusammen mit den Angeklagten aus Berlin, Hamburg, den Kreisen Herzogtum-Lauenburg in Schleswig-Holstein und Biberach in Baden-Württemberg Nazi-, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie verbreitet haben.
Die Gruppe soll mehr als 28.000 Tonaufnahmen verkauft und damit geschätzte 285.000 Euro eingenommen haben. Die Angeklagten werden wegen Bildung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt. Hinzu kommen Verdachtsmomente der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie der Verwendung verfassungswidriger Organisationssymbole und Gewaltdarstellung.
Die Album-Covers zeigen oft verbotene Nazi-Symbole wie das Doppelsig-Rune als SS-Symbol, das stilisierte Totenkopf-Symbol der SS und Parolen der SA, NSDAP und Hitlerjugend, wie von der Staatsanwaltschaft aufgelistet. Nach der Verlesung der etwa 70-seitigen Anklage wird der Prozess am 14. August fortgesetzt.
Die extremistischen Ansichten in diesen Tonaufnahmen umfassen die Verherrlichung der Nazi-Ideologie und die Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie die jüdische Bevölkerung. Die Handlungen der Gruppe, einschließlich der Produktion und Verbreitung dieser extremistischen Materialien, haben zu mehreren Anklagen gegen ihre Mitglieder geführt.