Fairness bei rechtlichen Schritten oder Verfahren. - Härtere Strafen für Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Bayern angestrebt
Bayern plant, strenge Strafen für Alkohol- und Drogenfahrer, Steinstoßer und Teilnehmer illegaler Straßenrennen durchzusetzen. Der Abteilungsleiter für Bayern, Georg Eisenreich (CSU), plant, eine Motion zu diesen Themen am Justizministerkonferenz in Hannover dieses Wochenende vorzustellen. Während einer Pressekonferenz in München hat er seine Absichten verkündet.
Eisenreich verwies auf die mögliche Legalisierung von Cannabis als Rechtfertigung für die erneute Aktion und äußerte Besorgnis, dass eine Steigerung des Cannabis-Konsums zu einer Zunahme schwerer Verkehrsunfälle führen könnte. Er sagte: "Der derzeitige Verkehrsstrafrecht schützt nicht ausreichend bestimmte Bereiche im Lichte der möglichen Legalisierung von Cannabis. Wir müssen das Gesetz sofort aktualisieren."
Eisenreich erinnerte sich an Fälle wie den Fall im Frühjahr 2023 in Thüringen, bei dem ein betrunkener Fahrer sieben junge Menschen tötete. Das Gesetz führt in der Regel zu Bußgeldern oder Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren, wenn der Täter unbeabsichtigt handelte. Eisenreich argumentierte: "Wir brauchen härtere Strafen für diese Arten von Vergehen. Bußgelder und kurze Gefängnisstrafen senden falsche Signale an potenzielle alkoholisierte Fahrer." Er schlug die Konfiszierung von Fahrzeugen, die von Tätern verwendet wurden, als mögliche Lösung vor. Wenn der Täter in den letzten fünf Jahren vor dem Vorfall wegen alkoholisierten Fahrens verurteilt wurde, soll dies auch bei der Strafverteilung berücksichtigt werden.
Bei illegalen Straßenrennen sieht Eisenreich eine Strafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis, wenn der Fahrer absichtlich seine Opfer in Gefahr brachte. Er fordert die Änderung des Gesetzes, um anzugeben, dass auch Täter, die fahrlässig oder absichtlich die Gefahr herbeigeführt haben, erhöhte Strafen bekommen sollten. Außerdem will er Steinstoßen auf Autobahnen als rechtliche Definition für gefährliche Eingriffe in den Verkehr einführen, was die Überprüfung dieser Verurteilungen durch das Bundesverwaltungsgericht verhindern soll.