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Hamm weist Berufung wegen Tod serbischer Sängerin zurück

Richterbank
Akten liegen in einem Gerichtssaal auf der Richterbank.

Nach dem Unfalltod des serbischen Sängers Saban Saulic hat das Oberlandesgericht Hamm die Revision des Angeklagten auf ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen. Nach Angaben eines Sprechers des Oberlandesgerichts haben die Richter der Dritten Strafkammer keinen Rechtsfehler festgestellt. Dementsprechend ist dieses Urteil endgültig. Der schuldhafte Fahrer muss mit drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (Az: 3 RVs 64/22, Urteil vom 25.01.2023).

Am 19. Oktober 2022 hat das Landgericht ein erstinstanzliches Urteil gegen den 37-jährigen Unfallverursacher gefällt. Das Gericht verurteilte ihn wegen zweifachen Totschlags, fahrlässiger Verkehrsgefährdung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Im Januar 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Gütersloh zu weiteren drei Monaten. Aufgrund der Verfahrensdauer gilt die dreimonatige Freiheitsstrafe als verbüßt. Strafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Angeklagte war im Februar 2019 alkoholisiert und unter Drogeneinfluss auf der Autobahn 2 bei Gütersloh in das Auto von drei serbischen Musikern gefahren. Der Angeklagte, der nie einen Führerschein besaß, fuhr auf einer Baustelle mit dem Auto eines Bekannten mit einer Geschwindigkeit von mindestens 156 Stundenkilometern.

Aber er hätte das Auto vor sich sehen können und hatte zwölf Sekunden Zeit, um zu reagieren. Unfallanalysten des Lower Court Magistrates’ Court stellten fest, dass der Unfall hätte vermieden werden können. Durch den unkontrollierten Aufprall wurden drei Männer schwer verletzt. Saulik, 67, starb kurz nach dem Aufprall an einer geplatzten Halsschlagader. Wenige Tage später starb sein Keyboarder an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der dritte Passagier ist seit dem Unfall erkrankt und arbeitsunfähig.

Das Landgericht wandelte die Strafe um drei Monate um, weil der Angeklagte ein ausführlicheres Geständnis abgelegt hatte, Buße getan hatte und keine Vorstrafen hatte. Nach Auffassung des Landgerichts hat das Landgericht Bielefeld dies zutreffend beurteilt. Das Berufungsgericht sah keinen Anlass, eine mildere Strafe zu verhängen, wenn die Chance auf Bewährung bestand.

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