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Hamburger Rapper Gzuz wieder freigelassen

Rapper Gzuz
Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) sitzt in einem Gerichtssaal im Landgericht.

Nach acht Monaten Haft wird der Hamburger Rapper Gzuz (35) bald wieder freigelassen. Die Reststrafe wird nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, wie die Pressestelle des Gerichts am Freitag mitteilte. Das hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg entschieden. Gerzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, wird am 13. September aus der Haft entlassen, es folgen drei Jahre auf Bewährung. Wenn er während der Probezeit nichts Unrechtes tut, wird ihm die Reststrafe erlassen.

Das Landgericht Hamburg befand den 187-Straßenbande-Frontmann am 4. März 2022 wegen Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch für schuldig. Nach dem Sprengstoff- und Waffengesetz eine Gefängnisstrafe von acht Monaten und zwei Wochen. Gleichzeitig verhängte das Strafgericht gegen 180 Personen tägliche Geldstrafen in Höhe von 2.300 Euro, insgesamt also 414.000 Euro. Darüber hinaus verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg-Altona am 4. Dezember 2017 wegen Körperverletzung zu einer viermonatigen Haftstrafe. Die letztgenannte Strafe war ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung wurde später nach einer Verurteilung im Jahr 2022 aufgehoben.

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