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Hamburg verstärkt die Ausweisung von Personen, die zur Abreise verpflichtet sind

Viele Asylbewerber werden in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung verweigert, doch Abschiebeverfahren erweisen sich oft als schwierig. Hamburg hat einenAnstieg solcher Fälle festgestellt, der die Zahlen des vergangenen Jahres übertrifft.

Viele Asylsuchende stoßen auf Wohnbeschränkungen innerhalb Deutschlands
Viele Asylsuchende stoßen auf Wohnbeschränkungen innerhalb Deutschlands

- Hamburg verstärkt die Ausweisung von Personen, die zur Abreise verpflichtet sind

Aus Hamburg wurden in der ersten Jahreshälfte rund 841 nichtdeutsche Bewohner in andere Länder abgeschoben. Das entspricht einer Steigerung von etwa 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und ist der höchste Wert seit sieben Jahren. Bis Ende 2023 waren es insgesamt rund 1.500. Aktuell befinden sich etwa 6.500 ausreisepflichtige Personen in Hamburg, darunter rund 500 als "unerträglich" eingestufte.

Hamburg nutzt das gemeinsame Abschiebungshaftzentrum in Glückstadt, Schleswig-Holstein. Dabei hat die Abschiebung von Straftätern Priorität, da sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch die öffentliche Sicherheit fördert. In den letzten 1,5 Jahren wurden rund 300 verurteilte Straftäter abgeschoben, davon 103 in der ersten Jahreshälfte 2024.

Die Entscheidung über die Abschiebung einiger der als "unerträglich" eingestuften Personen aus Hamburg in ausländische Länder trifft der Senat. Der Senat plant, das gemeinsame Abschiebungshaftzentrum in Glückstadt für diesen Zweck zu nutzen, um die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen in Hamburg zu reduzieren.

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