Haftbefehl gegen beschuldigten Gynäkologen aus Niedersachsen
Gegen einen niedersächsischen Gynäkologen, der seiner Frau mit einer Schere das Jungfernhäutchen entfernt haben soll, liegt ein Haftbefehl vor. Das Landgericht Braunschweig erklärte auf Anfrage, die Strafkammer gehe davon aus, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Flüchtigen handele. Der 54-jährige Arzt erschien vergangene Woche nicht zum geplanten Verhandlungsauftakt. Über die Entwicklungen berichtete auch die Braunschweiger Zeitung.
Grund für das Fehlen war die Vorlage einer Bescheinigung beim Gericht, wonach der Mann als reiseuntauglich erachtet wurde. Der Richter äußerte jedoch erhebliche Skepsis gegenüber dem Bericht. Allein die Chronologie seiner Entstehung ist „auffällig“. Die Bescheinigung sei Ende letzten Monats nach dem Absturz im Irak ausgestellt worden, teilte das Gericht mit. Auch an den Adressangaben des 54-jährigen Angeklagten in Deutschland äußerte der Richter Zweifel.
Der Staatsanwalt beantragte einen Haftbefehl wegen der Gefahr einer Flucht aus dem Gericht. Dieser Auffassung folgen nun offenbar auch die Gerichte.
Nach vorläufigen Angaben des Gerichts wollte der Arzt während ihrer Flitterwochen in Dubai im April 2019 Sex mit der Braut haben. Weil das nicht funktionierte, schnitt er mit einer Schere ein Stück Jungfernhäutchen ab. Der Richter sagte zunächst, dass es sich nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer nicht um weibliche Genitalverstümmelung handeln dürfe. Vielmehr könnte es sich um eine gefährliche Körperverletzung handeln.
Die Anwälte der Ärzte machten deutlich, dass sie einen Freispruch ihres Mandanten wollten, da aus den Dokumenten kein Schaden hervorgehe.
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Quelle: www.dpa.com