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Grünes Licht für neuen Digitalfunk der Bundeswehr

Dürfen deutsche Hersteller die Bundeswehr ohne Ausschreibung mit digitalen Führungsfunksystemen ausrüsten? Die Antwort gab das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag.

Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Foto.aussiedlerbote.de
Eingang zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Foto.aussiedlerbote.de

Rüstungsindustrie - Grünes Licht für neuen Digitalfunk der Bundeswehr

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat grünes Licht für die umstrittene Digitalfunkausrüstung der Bundeswehr gegeben. Der Großauftrag im Wert von mehr als einer Milliarde Euro ging an das Münchner Unternehmen Rohde & Schwarz. Der französische Thales-Konzern ging leer aus und reichte Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht hat diesen Unzulässigkeitsbeschluss am Freitag mit rechtskräftigem Urteil zurückgewiesen (Az. VII Verg 22/23).

Der Vergabesenat unter Vorsitz von Richterin Christine Maimann hielt die Beschwerde für unzulässig, da sie nicht innerhalb von zwei Wochen eingereicht worden sei.

Doch auch inhaltlich bestehe keine Aussicht auf Erfolg, teilte das Gericht am Freitag mit. Nachdem Russland einen völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine startete, änderte die Bundesregierung ihren Ansatz zur Digitalisierung der Bundeswehr, verzichtete auf den langwierigen Beschaffungsprozess und vergab den Auftrag direkt.

Dies ist zulässig; das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt dies in solchen Fällen ausdrücklich. Die Bundesrepublik darf auf diese Weise handeln, um ihre grundlegenden Sicherheitsinteressen zu schützen. Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich die Gesamtsituation bei der Beschaffung digitaler Führungsfunksysteme verändert.

Die konkrete Methode ist ein Geheimnis. Um wie viele Geräte es sich dabei handelt und ob die kolportierte Bestellmenge stimmt, wird nach Angaben von Prozessbeteiligten geheim gehalten.

Am Rande der Verhandlungen wies Generalleutnant Michael Vitter Medienberichte zurück, wonach digitale Geräte nicht für Fahrzeuge geeignet seien. Diese Maße werden an 200 verschiedenen Fahrzeugmodellen getestet und spezifiziert.

Dass die Installation weiterhin schwierig ist, liegt vor allem an den Sicherheitsanforderungen: Digitale Funkgeräte dürfen im Falle eines feindlichen Angriffs keine Gefahr für das Fahrzeugpersonal darstellen.

Allerdings sollen die Batterien und Lichtmaschinen einiger Fahrzeuge für die neue Funkausrüstung zu schwach sein. Das Gericht befasst sich nicht mit dem Einbau und der Integration dieser Geräte. Thales-Anwalt Jan Byok argumentierte, dass die direkte Auftragsvergabe vor allem der Unterstützung und Förderung der heimischen Verteidigungsindustrie diene.

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Quelle: www.stern.de

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