zum Inhalt

Grüne kritisieren Gesetzentwurf zu Mitbestimmungsrechten

Stefanie Drese
Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) bei einem Fototermin.

Der von Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) vorgelegte Entwurf für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern stößt weiter auf Widerspruch. Wie zuvor schon der Städte- und Gemeindetag äußerten auch die Grünen im Schweriner Landtag Kritik.

Das Gesetz schlägt die Bildung von Kinder- und Jugend-Parlamenten, Räten, Beiräten oder Foren vor, die an Kreistage oder die Kommunalvertretungen in Städten und Gemeinden angebunden sind. In Anhörungen, Konferenzen oder offenen Formaten sollen Jugendliche ihre Vorstellungen erläutern und Forderungen vorbringen können. Dabei sollen auch digitale Formate genutzt werden. Ebenfalls bei Planungen und Vorhaben des Landes, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen diese frühzeitig und «in angemessener Weise beteiligt werden».

Schon bei der Erarbeitung sei die Intention des Gesetzes missachtet worden: «Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geschrieben und veröffentlicht, ohne Kinder und Jugendliche zu beteiligen», monierte der Grünen-Abgeordnete Hannes Damm. Dieses Vorgehen widerspreche auch dem Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention und den Kriterien für Beteiligungsprozesse des Bundes.

Der Entwurf selbst bleibe klare Regelungen für eine echte Beteiligung schuldig. Dort werde den Gremien lediglich nahegelegt, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Dies dürfe aber nicht weiter eine freiwillige Angelegenheit sein. «Wir fordern für die Beteiligung junger Menschen daher sogenannte Muss-Regelungen. Wir brauchen verbindliche Rechte für junge Menschen und keine Floskeln», sagte Damm.

Wenn junge Menschen an politischen Entscheidungen im Land und in den Kommunen mitwirken sollen, müssten sie auch alles bekommen, was sie dazu brauchten: «Professionelle Unterstützung ausgebildeter Fachkräfte, finanzielle Mittel, Räumlichkeiten, Technik und verbindliche formale Rechte zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen in den Städten und Gemeinden, in den Kreisen und im Land», zählte Damm auf.

Er beklagte, dass die Erkenntnisse der seit über einem Jahr tagenden Enquete-Kommission «Jung sein in MV» eher nicht in das Gesetz einfließen würden, da deren Ergebnisse erst Ende des Jahres vorlägen. Zudem stehe noch ein wissenschaftliches Gutachten zu dem Thema aus. Damm warnte davor, dass von der Koalition «ein seit vielen Jahren überfälliges Gesetz möglichst schnell durchgepeitscht» werde.

Ministerin Drese verwies am Freitag beim Besuch eines Jugend- und Freizeitclubs in Schwerin auf die Möglichkeit, Änderungen zum Entwurf vorzuschlagen. «Derzeit befinden wir uns in der Verbandsanhörung und somit inmitten des Beteiligungsprozesses», sagte sie. Hinweise aus der Politik, durch Institutionen und natürlich auch von jungen Menschen seien ausdrücklich willkommen. «Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die Jugend hat ein Recht auf gesellschaftliche und politische Mitwirkung», betonte Drese. Jugendliche sollten so früh wie möglich an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Viele Kommunen hätten sich schon auf den Weg gemacht und würden diese Entwicklung beschleunige.

Der Städte- und Gemeindetag hatte den vorgelegten Gesetzentwurf für mehr Jugendmitbestimmung bereits als unzureichend abgelehnt und als «klassisches Symbolgesetz» bezeichnet. «Wenn schon Änderungen erfolgen sollen, dann auch solche, die jungen Menschen wirklich Möglichkeiten eröffnen, an der Willensbildung in Gemeinde- und Stadträten teilzuhaben», hatte der zuständige Referent des Kommunalverbandes, Klaus-Michael Glaser, gesagt.

Das «Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern», mit dem die rot-rote Landesregierung ein wichtiges Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen will, befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Die dabei vorgebrachten Änderungsvorschläge und Kritiken werden geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet, bevor sich das Kabinett und später der Landtag als Gesetzgeber mit dem Entwurf befassen. Ein genauer Zeitplan liegt noch nicht vor.

Kommentare

Aktuelles