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Grenzen der Geräuschstörungen in Dresden während öffentlicher Proteste

Laute Trompeten, Reden und verstärkte Musik: Anhaltende Lärmdemonstrationen in Dresden lösen bei Einheimischen, Besuchern und der Polizei Beschwerden aus. Die Stadt hat nun Lärmpegelmessungen implementiert.

Ein mit Feiernden gefüllter Karren während der Christopher Street Day Feierlichkeiten in Dresden.
Ein mit Feiernden gefüllter Karren während der Christopher Street Day Feierlichkeiten in Dresden.

- Grenzen der Geräuschstörungen in Dresden während öffentlicher Proteste

In Dresden werden zukünftige Proteste eine festgelegte Geräuschbeschränkung haben. Die Stadt hat einen zukünftigen Benchmark von 90 Dezibel für Veranstaltungen auf ebenem Gelände festgelegt. "Diese Regel gilt sowohl für herkömmliche als auch für elektronische Geräuschverstärker."

Das Ausdrucken der eigenen Überzeugungen leidenschaftlich ist ein grundlegender Aspekt von Protesten und stationären Versammlungen in einer freien Gesellschaft. "Aber Geräuschpegel haben ihre Grenzen, da sie Individuals Schaden zufügen können."

Das Überschreiten dieser Grenze wird dazu führen, dass die Organisatoren den Geräuschpegel senken oder Geräte ausschalten müssen. Das neue Sächsische Versammlungsgesetz, das ab September in Kraft tritt, betrachtet das Nichtbefolgen durch Teilnehmer als verwaltungsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Verantwortliche müssen bei Missachtung der Bestimmungen mit Geldbußen rechnen.

Aktuelle Messungen deuten darauf hin, dass der Geräuschpegel bei Dresdens Protesten die sicheren Geräuschexpositionsgrenzen überschritten hat. "Häufig wurden Werte von über 90 Dezibel gemessen", erreicht sogar einen Höchstwert von 108 Dezibel - drei mehr als der Dezibelwert, der bei einem Formel-1-Rennen aus 30 Metern Entfernung beobachtet wurde. Diese Geräuschmessungen wurden aufgrund kontinuierlicher Beschwerden von Nachbarn, Passanten, Polizei- und anderen Sicherheitskräften durchgeführt, die Proteste verwalten.

Die Organisatoren der bevorstehenden Proteste in Dresden müssen möglicherweise die Lautstärke ihrer Demonstration anpassen, um der 90-Dekibel-Geräuschbeschränkung der Stadt zu entsprechen. Das Überschreiten dieser Grenze könnte zu Geldbußen für Teilnehmer führen, da das Nichtbefolgen unter dem neuen Sächsischen Versammlungsgesetz als verwaltungsrechtliche Ordnungswidrigkeit gilt.

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