Die badische Gin-Brennerei plagen laut Branchenverband existenzielle Ängste. Klaus Lindenmann, Geschäftsführer des Badensbrenner-Vereins in Appenweir (Ortenaukreis), forderte angesichts steigender Energie- und Gerätepreise die Notwendigkeit, die staatlich vorgeschriebene jährliche Produktionsobergrenze anzuheben.
„300 Liter reichen nicht mehr, wir brauchen 500 Liter“, sagte Lindenmann der Deutschen Presse-Agentur zur Mengenbegrenzung und bezog sich dabei auf reinen Alkohol. Unternehmen können durch höhere Verkaufsmengen mehr Gewinn erzielen. Änderungen sind nach europäischem Recht durchaus möglich. Große Regionalverbände mit rund 6.500 Mitgliedern sowie Vertreter von Klein- und Obstwinzern im ganzen Bundesgebiet wandten sich in dieser Frage an die Bundeskasse.
Schwarzwälder Kirsch oder Williamsbirne ist das klassische Aushängeschild der badischen Weingüter. Das Geschäft wird traditionell vom Staat kontrolliert und ist daher mit viel Bürokratie verbunden.
Wenn der Brenner eine Destillation durchführt, muss er diese zunächst beim Zoll anmelden. Es geht um die Besteuerung von Spirituosen und die Einhaltung von Mengenbeschränkungen. Kleine Brennereien mit einem jährlichen Kontingent von 300 Litern reinem Alkohol müssen lediglich eine ermäßigte Branntweinsteuer zahlen.