Prozesse - Gewalt im Einsatz: Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Berliner Polizist ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einem am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten hat. Das Amtsgericht Tiergarten befand den 32-Jährigen am Montag wegen „bürokratischer Körperverletzung“ und schwerer Körperverletzung für schuldig. Außerdem muss der Beamte dem betroffenen 22-Jährigen eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zahlen.
Im Urteil heißt es, dass der Angeklagte dem Verdächtigen keinen weiteren Angriff mehr ausgesetzt sei, nachdem er ihn gegen den Kopf getreten habe. Es gibt keinen offiziellen Grund, warum dies geschah.
Andere Beamte haben Klagen gegen ihre Kollegen eingereicht. Der Angeklagte erklärte über seinen Anwalt, dass er sich in einer besonderen Situation befände und dass er „überreagiert“ habe, nachdem ihm heftig ins Gesicht geschlagen worden sei. Es tut ihm leid.
Der 32-Jährige war im Mai 2023 mit einem Kollegen im Einsatz, als dieser in Berlin-Durham einen verdächtigen Passanten wegen eines Schadens an seinem Fahrzeug kontrollieren wollte. Der 22-Jährige weigerte sich, seine Personalien preiszugeben, hieß es in der Verhandlung. Es kam zu Handgreiflichkeiten und Schlägen. Weitere Beamte trafen ein und warfen den 22-Jährigen zu Boden. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe Notfallstiefel getragen und den Mann, der zu Boden fiel, „gezielt“ gegen den Kopf getreten. Der Geschädigte erlitt Prellungen und Schmerzen.
Der Angeklagte sagte, als weitere Polizisten eintrafen, habe er versucht, ihn zu unterstützen und habe den Mann in die Schulter getreten, obwohl seine Nase blutete und seine Hände Schmerzen hatten. Ein Zeuge, ein 36-jähriger Polizist, sagte, der Tritt habe ihn und andere Kollegen schockiert.
Der 22-Jährige soll die Autoscheibe eingeschlagen haben. Während des Prozesses gab er an, dass es ihm zu diesem Zeitpunkt aufgrund persönlicher Depressionen nicht gut ging. Er wollte sich zunächst beruhigen, bevor er mit der Polizei sprach. „Einer der Jungs stand mir sehr nahe.“ Es gab einen Streit. Seine Angst war groß.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine einjährige Bewährungsstrafe. Die Verteidiger forderten eine mildere Strafe, stellten jedoch keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie auch:
Quelle: www.stern.de