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Geue kritisiert Pläne zum Bürokratieabbau durch Ampeln

Die deutsche Wirtschaft fordert die Politik auf, mit dem anstehenden vierten Gesetz die Bürokratie abzubauen. Der schleswig-holsteinische Finanzminister Geue äußert jedoch Bedenken über mögliche Nachteile.

Heiko Geue (SPD), Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, spricht in der Staatskanzlei...
Heiko Geue (SPD), Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, spricht in der Staatskanzlei auf einer Pressekonferenz.

Finanzminister reorganisiert Ministerium - Geue kritisiert Pläne zum Bürokratieabbau durch Ampeln

Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, Heiko Geue (SPD), äußert Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung, die Verwaltung zu vereinfachen, da diese den Kampf gegen Steuerbetrug schwächen. "Für Steuergerechtigkeit und den Sieg im Kampf gegen Steuerbetrug sind zentrale Werte in einer gesunden Finanzpolitik. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen steht im direkten Widerspruch zu diesen Prinzipien und der bisherigen Bundesfinanzpraxis. Ich bin gegen diese Vorschläge," sagte Geue in Schwerin. Es gelang nicht, eine Einigkeit unter den Finanzministern des Bundesrates zu erreichen, sodass das Gesetzentwurf an den Bundestag ohne die notwendigen Änderungen weitergeleitet wurde.

Die deutsche Regierung plant, den vierten Verwaltungsbürokratieentlastungsgesetz umzusetzen, der u.a. die Aufbewahrungsfristen für kommerzielle und steuerliche Aufzeichnungen für Buchhaltungsunterlagen von zehn auf acht Jahre reduzieren will. Die Regierung rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 944 Millionen Euro für die Wirtschaft. Allerdings sieht Geue hier Kosten von 200 Millionen Euro für die Länder. Die Möglichkeit, Steuerbetrug länger zu verfolgen, könnte dadurch erschwert werden, da die notwendigen Buchhaltungsunterlagen nach acht Jahren nicht mehr verfügbar sind. Er glaubt auch, dass die Verwaltungseinfachung marginal ausfallen wird. Mit der Digitalisierung werden immer mehr Unterlagen elektronisch aufbewahrt. Gleichzeitig müssen Unternehmen drei verschiedene Aufbewahrungsfristen befolgen: sechs Jahre für Geschäftsbriefe, acht Jahre für Buchhaltungsunterlagen und zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse. "Während das Gesetzentwurf von einer Reduzierung der Bürokratie spricht, schafft er tatsächlich mehr davon," kommentiert Geue.

Das Finanzministerium von Mecklenburg-Vorpommern berichtet, dass sie jährlich rund 1.000 Strafverfahren wegen vermuteter Steuerverstößen eingeleitet haben. Zudem überprüfen die Steuerfahndungsbehörden etwa 200 bis 300 Fälle pro Jahr. Die Gesamtsumme der vermiedenen Steuern betrug 14,6 Millionen Euro in den letzten fünf Jahren, wie das Ministerium angibt, ohne Angabe der Dauer der Ermittlungen.

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Quelle: www.stern.de

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