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Gesetz zum Ende der Straßenbaubeiträge in NRW auf dem Weg

Die komplette Abschaffung der umstrittenen Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen rückt näher. Das Kabinett brachte am Dienstag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den parlamentarischen Weg. Für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Straßenbaumaßnahmen dürfen damit künftig keine Beiträge mehr erhoben werden. Das Gesetz soll Ende Oktober in den Landtag eingebracht werden.

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger schon seit längerem keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie für die Straßenbaubeiträge, die oft in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe lagen, auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten damit ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land zurück.

Der jetzige Gesetzentwurf führe «ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge», sagte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). «Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert.»

Seit dem Start des Förderprogramms wurden Grundstückseigentümer in Höhe von insgesamt 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen.

Die frühere NRW-Regierung aus CDU und FDP hatte ein Gesetz zur kompletten Abschaffung der Straßenbaubeiträge für die Zeit nach der Landtagswahl 2022 angekündigt. Dieses Versprechen setzt nun die jetzige schwarz-grüne Koalition um.

Auch die SPD-Opposition hatte immer wieder die Abschaffung der Straßenbaubeiträge gefordert und den hohen Verwaltungsaufwand der Förderrichtlinie moniert. Gegen die Beiträge hatte es jahrelangen heftigen Widerstand und Mahnwachen vor dem Landtag gegeben. Eine Protestinitiative des Bundes der Steuerzahler hatten einst mehr als 437.000 Menschen unterschrieben.

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