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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Frankfurter Innenstadt 20 km/h

Künftig ist in Teilen der Frankfurter Innenstadt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde erlaubt. Das erste Schild wird an diesem Dienstag (12.30 Uhr) von Verkehrsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) aufgestellt.

Verkehr - Geschwindigkeitsbegrenzung in der Frankfurter Innenstadt 20 km/h

In Teilen der Frankfurter Innenstadt ist künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Das erste Schild wird an diesem Dienstag (12.30 Uhr) von Verkehrsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) aufgestellt.

Der erste Schritt besteht darin, das Umfeld der Börse abzudecken. Derzeit gibt es eine Kombination aus 50 km/h, 30 km/h, Verkehrsberuhigungszonen und Fußgängerzonen. „Wir wollen, dass es einfacher, verständlicher, sicherer und stadtverträglicher wird“, sagte Sievert im Vorfeld.

Die Innenstadt zeichnet sich durch notwendige Ausflugsziele und Autoverkehr aus, ist aber vor allem ein öffentlicher Raum, in dem sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen und aufhalten. Daher wird ein Gewerbegebiet mit einheitlicher Aufsicht und reibungslosem Verkehr geschaffen.

„Mit der Großen Eschenheimer Straße, der Schillerstraße, der Rahmhofstraße und der Biebergasse entsteht Frankfurts erstes verkehrsberuhigtes Geschäftsviertel mit einer ausgewiesenen Tempo-20-Zone“, sagte Siefert. Welche weiteren Bereiche folgen, will der Grünen-Politiker am Dienstag erläutern.

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Quelle: www.stern.de

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