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Gerichtsvollzieher mit Körperschutz und Pfefferspray ausgestattet

Laut ihrer Gewerkschaft nimmt die Gewalt gegen Gerichtsvollzieher zu. Die Landesregierung hofft, sie schnellstmöglich mit Schutzwesten und Pfefferspray versorgen zu können.

Eine Gerichtsvollzieherin klingelt an einem Hauseingang..aussiedlerbote.de
Eine Gerichtsvollzieherin klingelt an einem Hauseingang..aussiedlerbote.de

Gerichtsvollzieher mit Körperschutz und Pfefferspray ausgestattet

Nordrhein-Westfalens Kriminalpolizei wird in diesem Jahr mit Schutzwesten ausgestattet. Die Ankündigung erfolgte durch Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Limbach sagte, Reizstoffsprühgeräte würden auch zur Selbstverteidigung angeschafft. Der WDR hat bereits zuvor über diese Pläne berichtet.

Laut Limbach hätten die Schutzwesten schon längst da sein sollen – doch es gab unter anderem Lieferschwierigkeiten, weil die Bundeswehr eine Großbestellung mit denselben Schutzwesten aufgegeben hatte. Hersteller haben, nachdem Russland die Ukraine angegriffen hat. Laut Limbach investiert das Land 400.000 Euro in schusssichere Westen.

Wie Limbach am vergangenen Freitag auf der Landesverbandstagung des Verbandes deutscher Führungskräfte in Neuss betonte, sei die waffenrechtliche Frage rund um Pfefferspray nun geklärt. . „Wir werden das Modell anschaffen, das auch die Polizei NRW nutzt“, fügte der Minister hinzu. Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Schutzweste oder eines Pfeffersprays.

Frank Neuhaus, Vorsitzender des Marschallbundes NRW, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Intensität unserer Strafverfolgungsmaßnahmen nimmt ständig zu. Zum Beispiel die Bereinigung von Problemen mit sogenannten Reichsämtern.“ Die Zahl der Bürger nimmt stetig zu.“ Neuhaus, dessen Verein seit 2017 Schutzwesten fordert, sagte: „Wir würden uns sehr freuen, wenn diese Schutzwesten jetzt endlich an unsere Kollegen geliefert werden könnten, wie von der Justizministerin angekündigt, die sie endlich erfüllen wird.“ die Verpflichtung, den Marschällen danach zu folgen.“

Quelle: www.dpa.com

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