Gerichtsverhandlung zur Schließung des Hauses Hasenberg
Etwa ein Jahrzehnt nach der Schließung des Jugendheims Hasenberg Ltd. verhandeln die Betreiber über eine Klage auf Widerruf ihrer Betriebserlaubnis. Wie das Gericht mitteilte, ist eine mündliche Verhandlung für kommenden Donnerstag (10.45 Uhr) in Kammer 8 des Verwaltungsgerichts Cottbus geplant. Die Klage richtet sich gegen das Brandenburger Jugendministerium, das im Dezember 2013 die Aussetzung der Gewerbeerlaubnis angeordnet hatte. Gerichtssprecher Matthias Vogt sagte, es sei unklar, ob die Kammer am Donnerstag ihr Urteil verkünden werde.
Das staatliche Jugendamt verhängte zunächst Auflagen, nachdem es in dem Heim seit 2005 zu Selbstverletzungen und Suiziden gekommen war, teilte das Gericht mit. Im Sommer 2013 tauchten Vorwürfe auf, dass Heimbewohner von Erziehern schikaniert und gedemütigt worden seien. Dies führte Ende 2013 zur Schließung von drei Hasenberg-Anstalten in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg, in denen junge Menschen aus ganz Deutschland untergebracht waren, von denen angenommen wurde, dass sie Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung hatten. Dies folgt auf die politische Debatte über die Unterbringungspraktiken in solchen Häusern.
Die Betreiber lehnten die Schließung während der Notfallmaßnahmen zunächst ab. Die Klage wurde im Januar 2015 vom Verwaltungsgericht Cottbus abgewiesen. Gerichtssprecher Matthias Vogt sagte, das Gericht verlasse sich in erster Linie auf den Untersuchungsbericht einer vom Ministerium eingesetzten unabhängigen Expertenkommission. Auch die Berufung des Betreibers zum Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht verhandelt derzeit über das Hauptverfahren zur Schließung des Hasenberg-Anwesens. Damals gab es auch Dutzende Beschwerden gegen Heimerzieher wegen Missbrauchsvorwürfen. Doch fast alle Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Am Ende kam es zu zwei Prozessen wegen körperlicher Gewalt. Einer wurde schließlich freigesprochen und der andere gegen eine finanzielle Entschädigung entlassen. Darüber hinaus ging es in zwei Gerichtsverfahren um sexuellen Missbrauch. Eines der Verfahren gegen eine ehemalige Pflegekraft wurde aufgrund der Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. In einem anderen Fall wurde ein ehemaliger Pädagoge zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Quelle: www.dpa.com