- Gerichtsverfahren über die Abschneidung des Radweges
Ein Grundstückseigentümer aus dem Landkreis Coesfeld und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen wird am Donnerstag (11:00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht Münster erscheinen. Der Streit dreht sich um hohe Kosten für das Beschneiden von Zweigen und Sträuchern, die von seinem Grundstück auf einen Radweg überhängen.
Die staatseigene Straßen NRW hatte den Mann im August 2022 angewiesen, einen Busch auf seinem Grundstück zu schneiden. Als er dies nicht tat, beauftragte der Staat im November 2022 ein Landschaftsunternehmen und stellte dem Kläger eine Rechnung über €2.762,66 aus.
Allerdings weigert sich der Mann, diesen Betrag zu bezahlen. Er hat die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht gebracht. Sein Argument ist, dass die staatseigene Firma in der Vergangenheit den Busch immer kostenlos geschnitten hatte. Ob das Gericht nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag eine Entscheidung bekannt gibt, bleibt abzuwarten.
Der Mann hat seine Absicht bekundet, den Streit vor die höhere Instanz, nämlich das Oberverwaltungsgericht, zu bringen und eine Überprüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu beantragen. In einem solchen Fall könnte das Oberverwaltungsgericht schließlich über die Kostenstreitigkeit zwischen dem Grundstückseigentümer und der staatseigenen Straßen NRW entscheiden.