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Gerichtshof: Schilder für freiwillige Schritt 30 müssen entfernt werden

Bewohner der Bodensee-Gemeinden bitten Autofahrer mit eigenen Schildern, die Geschwindigkeit zu reduzieren, jetzt fällt eine wichtige Gerichtsentscheidung.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat über die Beschwerden gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild...
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat über die Beschwerden gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild expires entschiden.

- Gerichtshof: Schilder für freiwillige Schritt 30 müssen entfernt werden

Einige Anwohner des Bodensees müssen Schilder für eine freiwillige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h von ihren Grundstücken entfernen. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied in drei Verfahren eines langjährigen Rechtsstreits, dass die selbstgestalteten Schilder fälschlicherweise als offizielle 30 km/h-Schilder betrachtet werden könnten. Das Gericht berücksichtigte das Gesamtbild des Schilds aus der Perspektive eines vorbeikommenden Beobachters.

Die Schilder wurden in verschiedenen Designs auf der Halbinsel Höri im Bodenseekreis aufgestellt. Streitige Schilder zeigen Wörter wie "Freiwillig", eine Nachbildung des 30 km/h-Schilds und Silhouetten von laufenden Kindern. Der übliche Geschwindigkeitslimit von 50 km/h gilt in den Gemeinden.

Das Landratsamt Bodenseekreis ordnete im April ihre sofortige Entfernung an, wobei jeder Bewohner mit einer Geldbuße von 800 Euro belegt wurde. Die Beschwerden und Eilanträge der Bewohner erreichten das Verwaltungsgericht, das nun entschieden hat.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Bürger können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen, wie das Gericht mitteilte.

Der Fall war bereits 2023 vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte bereits im Oktober 2022 drei Bürgerklagen gegen das Landratsamt Bodenseekreis als unzulässig abgewiesen. Die Kläger aus Bodensee wurden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei einer öffentlichen Anhörung unterstützt, um eine wegweisende Entscheidung zu erzielen.

Wie das Gericht im Oktober ankündigte, hatte die lokale Grünen-Vereinigung im Herbst 2021 eine "private Initiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" ins Leben gerufen. Die Schilder wurden in diesem Zusammenhang beschafft und verteilt. (Aktenzeichen: 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)

Die in Frage stehenden Schilder wurden auf der Halbinsel Höri im Bodenseekreis aufgestellt, nicht weit entfernt von Freiburg. Im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg erneut eine Anhörung für diesen langjährigen Rechtsstreit aus Bodensee.

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