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Gerichtshof: Abhören der Pressekonferenz von Klimaaktivisten erlaubt

Ermittler überwachen Telefongespräche von Journalisten mit der Letzten Generation. Eine tiefgreifende Eingriffnahme, laut einem Gericht. Warum es sie weiterhin für rechtmäßig erachtet.

Die Staatsanwaltschaft München untersucht Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der...
Die Staatsanwaltschaft München untersucht Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der verbotenen Vereinigung.

- Gerichtshof: Abhören der Pressekonferenz von Klimaaktivisten erlaubt

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Gesprächen zwischen Journalisten und Pressesprechern der "Letzten Generation" rechtmäßig war. Das Gericht argumentierte, dass die betreffende Rufnummer einem Verdächtigen gehörte, gegen den wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation ermittelt wurde. Ohne die Überwachung der Telefongespräche hätten die Ermittlungen "signifikant behindert" werden können. Das Gericht wies fünf Beschwerden von Journalisten gegen entsprechende Anordnungen des Münchner Amtsgerichts ab und stellte fest, dass die Überwachung nicht direkt auf Medienvertreter abzielte und die abgehörige Nummer nicht ausschließlich für Gespräche mit Journalisten verwendet wurde.

Die Anwältin Nicola Bier von "Reporter ohne Grenzen" kritisierte die Entscheidung und betonte, dass "die journalistische Arbeit vertrauliche Kommunikation erfordert" und dass "Pressefreiheit und in diesem Fall die Telekommunikationsgeheimnis bei den Strafuntersuchungen besondere Berücksichtigung finden sollten".

"Reporter ohne Grenzen" und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die beiden Beschwerdeführer unterstützten, erklärten, dass sie die Telefonüberwachung trotz der Entscheidung des Gerichts für verfassungswidrig halten und nun weitere rechtliche Schritte prüfen werden, wobei eine Verfassungsbeschwerde die einzige verbleibende Option in diesem Fall ist.

Die Beschwerdeführer waren zuvor bereits vor dem Münchner Amtsgericht erfolglos. Das Gericht hatte Ende November 2023 entschieden, dass seine eigene Genehmigung der Überwachung rechtmäßig war, und führte die große Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch die Aktionen der Klimaschützer als Rechtfertigung an. Die Überwachung wurde als "intensive, aber kurze Intervention" beschrieben.

Das Bayerische Landeskriminalamt hatte auf Anweisung der Münchner Staatsanwaltschaft im Herbst 2022 mehrere Telefonverbindungen, darunter einen Pressesprecher der Gruppe, abgehört. Die Maßnahme wurde Ende April 2023 eingestellt, wie die Ermittler mitteilten. Die Maßnahme hatte insbesondere deshalb Kritik hervorgerufen, weil das Amtsgericht in der ursprünglichen Anordnung für die Telefonüberwachung und ihrer Begründung nicht einmal explizit die Pressefreiheit erwähnt hatte.

Bei der Überwachung von Telefonverbindungen, insbesondere wenn es sich bei den Beteiligten um Inhaber von Berufsgeheimnissen wie Journalisten handelt, sind die Behörden verpflichtet, die beteiligten Interessen abzuwägen, und in der Regel ist ein starker Verdacht auf eine schwere Straftat erforderlich.

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt seit über einem Jahr gegen mehrere Mitglieder der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden im Mai 2023 mehrere Wohnungen von Gruppenmitgliedern im Rahmen einer bundesweiten Razzia durchsucht. Das Landgericht München I entschied später, dass die Durchsuchungsaktion ebenfalls rechtmäßig war.

Die Entscheidung des Landgerichts München im Fall der Telefonüberwachung hat die Komplexität des Ausgleichs zwischen rechtmäßigen Ermittlungen und der Bedeutung vertraulicher Kommunikation in der Journal

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