Schritte oder Verfahren - Gerichtliche Entscheidung über mögliche Risiken von Preisschildern
Ein Kundinnen wurde verletzt, als sie sich in einem Laden einen Hemd versuchte und ein Preisetikett in ihr Auge traf. Das Landgericht München I hat entschieden, dass keine Entschädigung fällig ist. Nach einer nicht bindenden Entscheidung, die am Dienstag offenbart wurde, sollte der Kunde den Preisetikett vor der Anprobe betrachten und hätte die Verletzung vermeiden können. Das Gericht bezeichnete die Forderung der Kundin, die Präsenz von Etiketten auf Kleidung hervorzuheben, als absurde und unvernünftig.
Im April 2023 wollte eine Kundin einen T-Shirt in einem Discount-Laden ausprobieren. Als sie das Hemd anzog, traf das Preisetikett ihr rechtes Auge und verursachte angeblich eine schwere Verletzung. Die Entscheidung, die den Titel "Das Etikett, das in das Auge sprang", trägt an, dass die Frau nach dem Vorfall eine Horntransplantation durchmachte und weiterhin Schmerzen und eingeschränkte Sehkraft hat. Sie forderte 5.000 Euro Schadensersatz.
Das Gericht lehnte die Forderung ab. Der Ladenbesitzer hatte seine Sicherheitsverpflichtungen erfüllt und die Präsenz eines Preisetiketts auf Kleidung war vorgegeben, so dass die Verantwortung auf den Kunden lag. Das Gericht beschrieb das Etikett als üblich mit abgerundeten Kanten und somit eindeutig erkennbar.
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Quelle: www.stern.de