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Gericht verurteilt Ulmer Oberbürgermeisterkandidaten wegen Volksverhetzung

Wahlanfechtung und Volksverhetzungsurteil: Ein Bewerber für die Ulmer Oberbürgermeisterwahl äußerte Bedenken gegenüber den Behörden.

Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de
Das Bild der blinden Gerechtigkeit. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Gericht verurteilt Ulmer Oberbürgermeisterkandidaten wegen Volksverhetzung

Nach Angaben eines Sprechers hat das Landgericht Ravensburg den Ulmer Oberbürgermeisterkandidaten Daniel Langhans (parteilos) der Volksverhetzung für schuldig befunden. Wie ein Sprecher am Donnerstag erklärte, verurteilte das Gericht Langhans am Dienstag zu 90 Tagesstrafen zu je 60 Euro. Hintergrund ist eine Rede, die Langhans im Januar 2022 auf einer Konferenz in Ravensburg zu Pandemiemaßnahmen hielt. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Langhans kündigte zudem an, gegen das Urteil vorzugehen. Viele Medien haben bereits darüber berichtet.

Angesichts der Erkenntnisse des Gerichts verglich Langhans die Beschränkungen für Ungeimpfte während der Pandemie mit Verfolgungsmaßnahmen im Dritten Reich, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft betrachtete dies als eine Verunglimpfung des Unrechts des Nationalsozialismus.

Auf Nachfrage am Donnerstag sagte Langhans, er werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Langhans sagte, seiner Ansicht nach seien im Prozess keine Beweise dafür vorgelegt worden, dass er die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost, vertuscht oder relativiert habe.

Langhans kandidiert am 3. Dezember für das Amt des Ulmer Oberbürgermeisters. Den offiziellen Endergebnissen der Stadt zufolge erhielt er 2,62 % der Stimmen. Dies bedeutet, dass er bei der Stichwahl am Sonntag (17. Dezember) nicht zur Kandidatur zugelassen ist, da kein Kandidat eine absolute Mehrheit erhalten hat. Gegen das Wahlergebnis wurden Einwände beim Regierungspräsidium Tübingen erhoben. Die Agentur nannte keine Namen, sagte aber, einer der Antragsteller habe Einwände erhoben.

Langhans sagte, er habe beim Regionalrat Einwände gegen die Auszählung der Wählerstimmen erhoben. Daher vermutet er, dass sein Stimmenanteil tatsächlich 2,62 % beträgt.

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Quelle: www.stern.de

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