Anwohnerklage - Gericht verhandelt über Sicherheit von Atommülllagern
Seit Donnerstag steht die Sicherheit eines Zwischenlagers für Atommüll in der schwäbischen Landeshauptstadt Gundremingen auf dem Prüfstand. Mehrere Bewohner des Flüchtlingslagers klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München und fordern vom Bund den Widerruf einer 20 Jahre alten Atomanlagengenehmigung.
Sie begründen dies unter anderem damit, dass Treibstofflager nicht ausreichend geschützt seien, um Abstürze großer Passagierflugzeuge wie des Airbus A380 zu verhindern. Wann der VGH eine Entscheidung im Verfahren verkünden würde, war zunächst unklar.
Die Kläger erhoffen sich durch das norddeutsche Urteil vor einem Jahrzehnt Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hob im Juni 2013 die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel auf, eine Entscheidung, die später vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Im Zwischenlager Brunsbüttel kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Anlage nicht ausreichend gegen einen Terroranschlag wie einen Absturz eines Airbus A380 oder einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen getestet worden sei.
Zwischenlager an deutschen Kernkraftwerksstandorten wurden Anfang der 2000er Jahre geplant und gebaut. Die Idee ist, dass Atommüll an verteilten Standorten gelagert wird, bis die Bundesrepublik ein Endlager errichtet.
Das Zwischenlager in Gundremmingen (Kreis Günzburg) ist derzeit für die Lagerung von Castor-Fässern mit Brennelementen bis zum Jahr 2046 zugelassen. Gunderemingen verfügt über drei Kernreaktoren und ist eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands.
Informationen des Bundesamtes zum Zwischenlager Gundremmingen Übersicht über Zwischenlager in Deutschland Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel
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Quelle: www.stern.de