Das Oberverwaltungsgericht NRW prüft heute eine bei Touristen beliebte Kölner Partylocation. Anwohner des Brüsseler Platzes klagen gegen die Stadt Köln. Sie werfen der Stadt vor, dass sie vor allem nachts in den wärmeren Monaten nicht genug gegen die Lärmbelästigung unternimmt. Der Raum zwischen dem Hohenzollernring und dem Grünen Band im belgischen Bezirk ist seit vielen Jahren ein kontroverses Thema. Das Verwaltungsgericht Köln entschied 2018 in erster Instanz zugunsten des Klägers.
Die Stadt muss daher die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen zwischen 22 und 6 Uhr gewährleisten. Die Stadt hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Dieser Prozess hat sich aufgrund der Coronavirus-Pandemie verzögert. Die vereinbarten Lärmmessungen werden erst 2022 abgeschlossen sein. Auf dem Platz versammeln sich oft bis zu 1.000 Menschen. Lärm, Müll und Pinkeln können Probleme verursachen. Die erste Klage stammt aus dem Jahr 2015.
Die Stadt ist der Ansicht, dass Verstöße wie lautes Geräusch, Schreien, Abspielen von Straßenmusik aus Lautsprechern, Verkauf von Alkohol zu unangemessenen Zeiten oder während der Nachtöffnung der Gaststätten unbedingt bestraft werden sollten. Darüber hinaus argumentierte die Stadtregierung vor dem Verwaltungsgericht, es handele sich dabei nicht um eine kölsche Parteikultur, sondern um eine Kommunikationskultur.
Die Stadt und die Kläger einigten sich 2019 auf einen Vergleich. Eilverfahren vor OVG im November 2019. Die Parteien waren sich darüber einig, dass bis zur Klärung des Ausgangsverfahrens insbesondere an trockenen und warmen Wochenenden rund um die Michaeliskirche verschärfte Kontrollen durchgeführt werden, die Außengastronomie um 23.30 Uhr schließen muss und Lärmmessungen durchgeführt werden. Die Dreharbeiten fanden statt erneut in der Wohnung des Klägers. Das Gutachten liegt nun vor.