Gericht: THW kann Mitglieder rechtsextremer Bande entlassen
Das Bundesamt für Technisches Hilfswerk (THW) kann einen Freiwilligen entlassen, weil er Mitglied einer rechtsextremen Gruppe ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz am Mittwoch hervor.
Ein langjähriges THW-Mitglied, das letztes Jahr entlassen wurde, reichte die Klage ein. Die Bande des Mannes soll vom rheinland-pfälzischen Innenministerium als rechtsextremistisch eingestuft werden. Allerdings habe der Kläger laut Gericht erklärt, dass er sich dem Buch nur in seiner Freizeit widme und sich der Grundordnung der liberalen Demokratie verpflichtet fühle.
Das Gericht war anderer Ansicht. Zur Begründung hieß es, wer außerhalb des Militärs, auch innerhalb des Militärs, verfassungsfeindliches Verhalten begehe, „verfehlte das erforderliche Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung“. THW-Mitglieder können verpflichtet werden, sich nicht aktiv an verfassungswidrigen Aktivitäten zu beteiligen. „Die Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Gruppe ist ein unauflösbarer Widerspruch.“ Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
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Quelle: www.dpa.com