Umweltaltlasten - Gericht lehnt ab: Thüringen belastet weiterhin Kalikosten
Für Thüringen ist es die vorletzte Chance, die hohen jährlichen Sanierungskosten der Umweltverschmutzung, insbesondere durch den ostdeutschen Kalibergbau, zu senken: eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, der sich die Bundesregierung anschließen sollte. Doch die Klage hatte keinen Erfolg. Am Mittwoch wurde berichtet, dass der Karlsruher Verfassungsrichter den Antrag Thüringens als unzulässig abgelehnt habe.
Dies gilt auch für einen Antrag Sachsens im Zusammenhang mit einem Streit mit dem Bund über die Kosten der Sanierung von Umweltschäden bei volkseigenen Betrieben in der ehemaligen DDR, die nach der Wiedervereinigung von der Treuhandanstalt geführt wurden.
Minister will eine letzte Chance
„Leider hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht bestätigt, dass die Kosten für die Sanierung des ehemaligen Treuhandvermögens verfassungsgemäß vom Bund finanziert werden müssen“, erklärte Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele (Grüne). Erfurt. „Wir stützen uns weiterhin auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.“
Im Jahr 2020 reichte die Landesregierung zudem eine Verwaltungsgerichtsklage beim Obersten Gerichtshof ein und forderte eine Kostenbeteiligung des Bundes in Millionenhöhe, verlor jedoch vor dem Verwaltungsgericht Thüringen. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht ist noch nicht entschieden.
„Ob der Bund uns mit den unerwarteten Mehrkosten der Umweltverschmutzung allein lässt, ist eine Rechts- und Politikfrage. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass der Bund mit der Förderung der Folgekosten des Bergbaus beginnt“, so die Ministerin erklärt. „Aus unserer Sicht können die ökologischen Folgekosten des ostdeutschen Bergbaus und anderer staatlicher Unternehmen in der ehemaligen DDR nicht allein in der Verantwortung des Staates liegen.“
Die Kosten belaufen sich auf 750 Millionen Euro
Nach Angaben des Ministeriums hat der Bund eine einmalige Zahlung für seine Finanzierungsverpflichtungen aus einem Rahmenvertrag aus dem Jahr 1998 zwischen Thüringen und dem Nachfolgeverein der Stiftung, der Bundeseinheit für Sondermissionen, geleistet. Weitere Zahlungen lehnte er inzwischen ab, obwohl die tatsächlichen Sanierungskosten die damals dem Vertrag zugrunde liegenden prognostizierten Kosten (rund 675 Millionen Euro) überstiegen. Der aktuelle Betrag beträgt rund 750 Millionen Euro. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Zahlungen Thüringens an den Kalikonzern K+S (Kassel) zur Sicherung der stillgelegten Kalibergwerke in Thüringen.
Der Richter hielt den Antrag für unzureichend
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts haben Thüringen und Sachsen ihr Recht, einen solchen Antrag zu stellen, nicht hinreichend dargelegt. Sie bewiesen auch nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verpflichtet sei, die Kosten künftiger Altlastensanierungen (anteilig) zu tragen. Der Zweite Senat von Karlsruhe entschied, dass eine solche Verpflichtung weder durch das Grundgesetz noch durch ungeschriebene Verfassungsgrundsätze vorgeschrieben sei (vgl. 2 BvG 1/19 und 2 BvG 1/21).
Hintergrund ist, dass die Treuhand in vielen Fällen mit Investoren, darunter dem Kasseler Kalikonzern, vereinbart hatte, Ostdeutschland von der Haftung für Umweltschäden zu befreien.
Sachsen und Thüringen wollen neu verhandeln, weil die Sanierungsarbeiten den veranschlagten Kostenrahmen überschreiten. Auf Bundesseite sind nunmehr das Bundesministerium der Finanzen und Bundesbehörden für Immobilien zuständig. Nach weiteren Informationen des Gerichts lehnten sie eine weitere Anhörung ab.
Bekanntmachung der Gerichtsentscheidung
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Quelle: www.stern.de