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Gericht lässt Mordanklage gegen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter zu

Rund 34 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer soll ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes vor Gericht gestellt werden. Wie ein Sprecher des Berliner Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat das Berliner Landgericht die Erhebung einer entsprechenden Anklage...

Die Dokumente lagen vor der Verhandlung vor dem Bezirksgericht auf dem Tisch. Foto..aussiedlerbote.de
Die Dokumente lagen vor der Verhandlung vor dem Bezirksgericht auf dem Tisch. Foto..aussiedlerbote.de

Prozess - Gericht lässt Mordanklage gegen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter zu

Rund 34 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer soll ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes vor Gericht gestellt werden. Wie ein Sprecher des Berliner Landgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, hat das Berliner Landgericht die Erhebung einer entsprechenden Anklage gegen einen heute 79-jährigen Leipziger genehmigt. Wann der Prozess beginnt, ist den Angaben zufolge unklar.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober bekannt gegeben, dass gegen den ehemaligen Stasi-Mitarbeiter Anklage erhoben worden war. Er soll am 29. März 1974 an der damaligen Kreuzung Friedrichstraße in Ost-Berlin einen polnischen Staatsangehörigen angeschossen und getötet haben. Laut Anklage soll der Mann das 38-jährige Opfer "aus seinem Versteck heraus mit einem Schuss in den Rücken getötet" haben.

Laut Anklageschrift gehörte der Angeklagte zur Tatzeit einer operativen Gruppe des Ministeriums für Nationale Sicherheit an, die den Auftrag hatte, "Polen aus der Gefahrenzone zu halten". Der 38-jährige Mann soll versucht haben, ihn in der polnischen Botschaft zur Ausreise aus West-Berlin zu zwingen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen jahrelang nicht vorangekommen: Erst 2016 habe das Stasi-Archiv einen wichtigen Hinweis geliefert, sagte ein Behördensprecher. Anders als heute ging man zunächst von einem Tötungsdelikt aus. In diesem Fall war die Tat verjährt.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass das Mordmerkmal des Verrats erfüllt sei. Das Gericht ist dieser Argumentation zunächst gefolgt. Nach Angaben des Sprechers des Gerichts hat die zuständige Kammer "die Anklageschrift ohne Einschränkung in die Hauptverhandlung aufgenommen und das Hauptverfahren eingeleitet".

Informationen zum Fall von der Staatsanwaltschaft

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Quelle: www.stern.de

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