zum Inhalt

Gericht: Kontoauflösung wegen Geldwäscheverdacht dauert zu lange

Nach Angaben des Justizministeriums wurden Konten von Bankkunden aufgrund des Geldwäschegesetzes teils wochenlang ohne Angabe von Gründen gesperrt. Seit Ende 2021 gingen beim Landgericht Frankfurt vermehrt Eilanträge auf einstweilige Verfügungen von Kontoinhabern ein, die auf eine...

Die Unterlagen liegen im Amtsgericht auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de
Die Unterlagen liegen im Amtsgericht auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de

Frankfurt - Gericht: Kontoauflösung wegen Geldwäscheverdacht dauert zu lange

Nach Angaben des Justizministeriums wurden Konten von Bankkunden aufgrund von Geldwäschegesetzen teils wochenlang ohne Angabe von Gründen gesperrt. Seit Ende 2021 gingen beim Landgericht Frankfurt vermehrt Eilanträge auf einstweilige Verfügungen von Kontoinhabern ein, die auf eine Wiedereröffnung ihrer Banken hofften, berichtete Landgerichtspräsident Wilhelm Wolf am Donnerstag.

Allein in Frankfurt gab es im Jahr 2023 rund 40 solcher Fälle, alle von einer nicht genannten Bank. Wolff sagte, die Schwelle für die Auslösung einer solchen „Verdachtsmeldung“ sei derzeit sehr niedrig: eine Kaution von etwa 10.000 Euro. Nach dem Geldwäschegesetz müssen Verdachtsfälle innerhalb von drei Tagen geprüft werden, in der Regel dauert dies jedoch mehrere Wochen. Wolf sagte, die Banken hätten dies mit sogenannten Säumnisbescheiden vertuscht. In diesem Zeitraum können Kunden weder Geld abheben noch Daueraufträge abbuchen.

Wolf ist der Ansicht, dass Banken ihren Kunden die Gründe für ihre Sperren nicht mitteilen müssen und dass Gerichte zum Schweigen verpflichtet sind, was „rechtsstaatlich problematisch“ sei. Wenn das Gericht den Fall der Bank verhandelt, wird das Konto häufig wieder freigegeben. Die Kosten des Verfahrens müssen die Kunden jedoch weiterhin tragen, da das Geldwäschegesetz einen „Haftungsausschluss“ für Banken vorsieht.

Wolf geht davon aus, dass solche Fälle in den kommenden Jahren zunehmen werden. Verbesserungsbedarf sieht er bei den Haftungsausschlüssen. Darüber hinaus muss den Verfahrensbeteiligten ein faires Gehör gewährt werden.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Could not load content

Aktuelles