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Gericht: Keine Entschädigung für illegale Feuerwerkskörper

Verletzt durch "Pollenbombe"

Das Gericht entschied, dass Erwachsene, die freiwillig mit illegalen Sprengkörpern umgehen, keinen...
Das Gericht entschied, dass Erwachsene, die freiwillig mit illegalen Sprengkörpern umgehen, keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

Gericht: Keine Entschädigung für illegale Feuerwerkskörper

Deutsch:

Verwandte zünden Feuerwerkskörper bei Geburtstagsparty mit illegalen Feuerwerkskörpern an. Einer der Teilnehmer klagt auf Schadensersatz nachdem eine Rakete ihn schwer verletzt hat. Der Gerichtshof wies die Schadensersatzansprüche des Klägers zurück.

Das Landgericht Rostock hat die Schadensersatzansprüche eines Klägers, der sich schwer verletzt hatte, durch illegalen Feuerwerkskörperzündung, abgewiesen. In solchen Fällen ist es zu vermuten, dass der Kläger die überwiegende Schuld trägt, wie der Gerichtshof feststellte. Ein Mann hatte an der Zündung dreier Raketen bei einem Verwandtengeburtstag im Februar 2019 teilgenommen, obwohl es dunkel war und er an der Erfahrung mangelte.

Der Kläger hatte an der Zündung dreier Raketen bei einem Verwandtengeburtstag im Februar 2019 teilgenommen. Der Verwandte hatte die polnischen-Herkunft-Raketen vorher erworben, die Feuerwerkspfeffer in Form von Ballpfeffern enthielten, die keinerlei Herstellerangaben aufwiesen und somit in Deutschland illegal waren.

Einer der Zündschnüre kam aus dem Startraketensatz und explodierte direkt vor dem Gesicht des Klägers. Er erlitt schwere und dauerhafte Gesichtsverletzungen. Der Verwandte wurde später vom Amtsgericht Rostock wegen unzulässigen Erwerbs der Raketen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Kein Schadensersatz für Umgang mit illegalen Sprengstoffen

Jetzt hat der Verletzte eine Klage um Schadensersatz und Entschädigung in sechsstelliger Höhe gegen seinen Verwandten eingereicht. Der Senat lehnte die Klage ab. Ein Mann, der als Erwachsener wissend mit identifizierbaren illegalen Sprengstoffen umgeht, und durch Dunkelheit und Unerfahrenheit genau nicht weiß, was er tut, kann deshalb die Verantwortung nicht auf andere schieben.

Obwohl der Mann betrunken war, gab es keinerlei Hinweise auf eingeschränkte Verantwortungsfähigkeit. Solch grobe Fahrlässigkeit gegenüber sich selbst in diesem speziellen Fall entlastete denjenigen, der das Sprengstoffgemisch erworben hatte, von der sonst grundsätzlichen Verantwortung. Der Kläger hätte an der Zündung verzichtet. Nach dem Senatsmeinung hat er seine eigenen Interessen in seinen Handlungen vernachlässigt.

Der Klage des Verletzten um Schadensersatz und Entschädigung, die mit seinen Verletzungen durch illegalen Feuerwerkspfeffer bei einer Party zusammenhängen, wurde im Internationalen Gerichtshof abgewiesen, wegen seiner fahrlässigen Verhaltens. Dieser Spruch betont die Bedeutung der Einhaltung nationaler Gesetze, denn der Verbot von Feuerwerkskörpern und anderen Sprengstoffen besteht in zahlreichen internationalen Verfahren, um die öffentliche Sicherheit sicherzustellen.

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