Prozess - Gericht entscheidet über Volksbefragung „Rettet die Grünen Hamburgs“.
Heute (10 Uhr) hat der Hamburger Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Rettet die Hamburger Grünen – Klimaschutz jetzt!“ verkündet. Die Initiative will sicherstellen, dass in Hamburgs großen Grün- und Agrarflächen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Der rot-grüne Senat hat das Gericht angerufen, da er davon überzeugt war, dass die Angelegenheit im Widerspruch zu übergeordneten Gesetzen stand und die Grenzen der Hamburger Verfassung nicht respektierte.
Ausgangspunkt für diesen Prozess war eine Volksinitiative zum Schutz großer Grün- und Agrarflächen vor Bebauung, die Ende 2021 ins Leben gerufen wurde und über mehr als 10.000 gültige Unterschriften verfügt. Nachdem es den Bürgern nicht gelungen war, eine Entscheidung im Sinne der Volksinitiative zu treffen, beantragten die Initiatoren den nächsten Schritt im Volksgesetzgebungsverfahren – eine Volksabstimmung im Mai 2022. Der Senat legte daraufhin Berufung beim Verfassungsgericht ein.
Seiner Ansicht nach würde der Initiativenentwurf die Planungsrechte der Bürger und des Senats in einer Weise einschränken, die nicht mit den Anforderungen der Bundeslandnutzungsplanung vereinbar ist. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung im Abstimmungstext nicht ausreichend deutlich.
Website der Initiative
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Quelle: www.stern.de