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Gericht entscheidet, dass keine Fahrraddemonstration auf dem Highway 23 erlaubt ist

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einen Eilantrag von Umweltschützern abgelehnt, die auf der A23 protestieren wollten.

Verwaltungsgericht Schleswig.
Verwaltungsgericht Schleswig.

Es wurden Proteste organisiert. - Gericht entscheidet, dass keine Fahrraddemonstration auf dem Highway 23 erlaubt ist

Aktivisten der Gruppe "A20 Nie" dürfen am Sonntag keinen Radprotest auf der A23 in Steinburg durchführen. Das entschied das Schleswigische Verwaltungsgericht in einer notwendigen Sitzung am Dienstag (Prozessnummer 3 B 64/24), bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Aktivisten hatten gegen den Verbot ihres Radprotestes auf der Autobahn von der Kreisverwaltung angeklagt.

Die Kreisverwaltung hatte zuvor die Nutzung der Autobahn verboten. Das Gericht begründete, dass es nicht unverhältnismäßig war, die Sicherheit und den Verkehrsfluss auf der Autobahn gegenüber der Versammlungsfreiheit zu priorisieren und die Schließung der Autobahn zu verweigern. Die Polizei konnte die notwendige Sicherheit für den Verkehr auf der Autobahn während der Demonstration nicht gewährleisten.

Das Gericht erwähnte außerdem, dass die Autobahnabschnitt nicht unerlässlich für die Ausübung der Versammlungsfreiheit war. Der Organisator der Demonstration mit etwa 500 Teilnehmern könnte von den von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Routen abweichen. Diese Routen folgten größtenteils parallel zur A23 und hatten eine enge Verbindung zum Thema der Demonstration, die die geplante Erweiterung der A20 mit einem A20/A23-Kreuzung thematisiert.

Die Umweltaktivisten wollten am Sonntag auf der A23 von beiden Richtungen fahren, sich gegenseitig bis zum Kreuzungsbereich Hohenfelde treffen und dann entlang der geplanten Route der A20 nach Glückstadt weiterfahren, wo eine Abschlusszeremonie geplant war. Sie haben zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht zu appellieren.

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Quelle: www.stern.de

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