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Gericht: Entlassender Virologe lässt keinen Zweifel

Das Verwaltungsgericht Magdeburg befand, dass die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, den Virologen Alexander Kekulé zu entlassen, richtig war. Die am Donnerstagabend veröffentlichte Entscheidung über den Professor an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betrifft nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (DPA) den in der Corona-Pandemie überregional bekannt gewordenen Wissenschaftler. Die Universität Halle erklärte, der 64-Jährige hätte seinen Lehrverpflichtungen nicht vollständig nachkommen dürfen. Kekule selbst äußerte sich zunächst erst am Freitagnachmittag.

Die Universität hat für Dezember 2021 eine „vorübergehende Suspendierung“ angeordnet. Seitdem darf Kekule weder an der Universität forschen noch lehren. Im April 2022 beschloss die Schule laut Gericht, 20 Prozent seines Gehalts einzubehalten. Kekulé hat vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Magdeburg beantragt.

Laut einer Erklärung vom Donnerstagabend stellte das Gericht „keine ernsthaften Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Entlassung fest. In der Erklärung hieß es, es bestehe „eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dem Antragsteller schweres Fehlverhalten vorgeworfen wird“. Dies rechtfertigt die Prognose, dass Bewerber aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden könnten.

Das Gericht verwies auf Dokumente im Zusammenhang mit der Disziplinaruntersuchung. Daraus wurde geschlossen, dass der Professor seine Lehrverpflichtungen im Sommersemester 2020 nicht persönlich erfüllte, sondern Vorlesungen in Auftrag gab.

Außerdem hieß es: „In diesem Fall ist genau zu prüfen, dass die Bewerberin während ihrer krankheitsbedingten Beurlaubung an der Erstellung diverser Podcast-Episoden mitgewirkt, es aber versäumt hat, digitale Vorlesungen vorzubereiten.“ Kekulé hat einen Podcast beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), in dem er zu Themen rund um die Pandemie Stellung nimmt. Die neueste Folge wurde am 13. Juli dieses Jahres veröffentlicht.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Universität Halle erklärte am Freitag gegenüber der Deutschen Presse, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt im Falle einer Beschwerde der Bewerber abzuwarten bleibe, da die Lehrenden der Universität eine zentrale Aufgabe ihrer Anstellung seien, hieß es in dem Bericht. Verhalten kann – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Ausschlussgrund aus dem öffentlichen Dienst darstellen. Zu Personalthemen äußert sich die Universität nicht, so der Sprecher.

Der Prozess hat eine lange Geschichte, erklärte Kekule im Jahr 2021. Seit Jahren kämpft er dafür, sein mikrobiologisches Institut besser auszustatten. Kurz nach seiner Entlassung sagte er der dpa, die Universität wolle ihn mit den Vorwürfen offenbar loswerden.

Kekule wurde vor vielen Jahren Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Universität. Er warnt seit langem vor den Gefahren des Coronavirus. Er kritisierte auch die Politik und Wissenschaft zur Bekämpfung der Pandemie.

Der Wissenschaftler ist regelmäßig in der TV-Talkshow zu sehen. Von 2003 bis 2015 war er Mitglied des Schutzausschusses des Bundesministeriums des Innern, der die Bundesregierung in wissenschaftlichen Fragen des Bürgerschutzes und der Katastrophenhilfe berät. Der Ausschuss wurde 2015 aufgelöst.

Nach dem Beamtengesetz kann eine vorläufige Entlassung ausgesprochen werden, sobald ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Dies bedeutet, dass es dem Beamten vorübergehend untersagt ist, seine Dienstpflichten weiterhin wahrzunehmen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums zielt die Maßnahme vor allem auf Fälle ab, bei denen damit zu rechnen ist, dass „die Entlassung von Beamten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens bekannt gegeben werden kann“.

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