Urteile - Gericht: Elternbeirat schließt Unfallversicherung bei Sägearbeiten ab
Ein ehrenamtliches Mitglied eines städtischen Kindergartenelternausschusses war beim Bäumefällen für den Weihnachtsmarkt des Kindergartens unfallversichert, obwohl die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück durchgeführt wurden. Dies entschied der Zweite Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag in Kassel (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).
Laut BSG sollte der Kläger im Jahr 2017 als Mitglied des Elternvereins Baumstücke für den jährlichen Weihnachtsmarkt des städtischen Kindergartens fällen und auf dem Markt verkaufen. Bei Arbeiten auf dem Privatgrundstück des Mannes blieb seine linke Hand an der Kreissäge hängen. Er verlor seinen Mittel- und Ringfinger.
Anders als die beklagte Unfallkasse Thüringen sowie das Sozialgericht Gotha und das Sozialgericht Thüringen als Vorinstanzen erkennt das BSG den Vorfall nun als Betriebsunfall an. Der Kläger sei zum Zeitpunkt des Unfalls ehrenamtlich als Elternbeirat im Rahmen der gesetzlichen Grenzen der Kommune als Träger des Kindergartens und als Elternbeirat tätig gewesen, führte der Zweite Senat in seiner Entscheidung aus. Die Kindergarten- und Elternkonferenz gab ihm auch extra den Sägejob. Das Fehlen einer Einflussmöglichkeit auf das Privateigentum des Klägers ist insoweit unerheblich. „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ehrenamtliche Tätigkeiten in der Einrichtung ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen“, erklärt BSG.
Pressemitteilung der BSG
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Quelle: www.stern.de