Gericht: Chiropraktiker haben keine alternative Zulassung zum Praktizieren
Der Betreiber einer Physiotherapie-Klinik in München ist mit einer gerichtlichen Klage gegen den Freistaat wegen Erteilung einer Heilpraktikerlizenz gescheitert. Der Kläger, der über einen Master-Abschluss in Chiropraktik an einer privaten Universität verfügt, wollte ohne Absolvierung einer Kenntnisprüfung die Zulassung zur Tätigkeit als Vertretungsarzt erhalten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) habe sich nun auf die Seite des Freistaats gestellt und die Klage des Mannes abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag in München mit. Das Gericht folgte daher der Meinung eines Sachverständigen, dass die Chiropraktik als medizinisches Fachgebiet nicht ausreichend differenziert und definiert sei. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts München aufgehoben. Erstens hatte die Klage des Mannes gegen den Freistaat Erfolg. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Quelle: www.dpa.com