Berlin-Mitte - Gericht bestätigt Tempolimit von 30 km/h auf der Leipziger Straße
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf der Leipziger Straße beträgt 30 Kilometer pro Stunde. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Wie das Gericht mitteilte, bedeutet dies, dass eine Autofahrerklage gegen das Tempolimit auf der Strecke vom Potsdamer Platz bis zur Charlottenstraße keinen Erfolg hatte. Nach Angaben einer Sprecherin hielt der Mann das Tempolimit für ungeeignet, die Luftverschmutzung zu verringern.
Wie auf vielen anderen Straßen auch hat der Berliner Senat 2018 auf der Leipziger Straße ein Tempolimit angeordnet, um die Luftqualität aufgrund hoher Stickstoffdioxidwerte zu verbessern. Die Kläger argumentieren damit, dass der Stickstoffdioxidgehalt in den letzten Jahren entgegen den Prognosen des Senats den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten habe.
Aus Sicht des Gerichts deutet vieles darauf hin, dass die getroffenen Maßnahmen lediglich zu einer Wertminderung führen werden. Dies lasse keinen Zweifel an der Prognose aufkommen, hieß es. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts verbleibt eine Auswertung aktueller Messungen in der anstehenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
Dieses Urteil ist nicht endgültig. Um jedoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anrufen zu können, muss der Kläger zunächst eine Genehmigung einholen.
Gerichtsbescheid
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Quelle: www.stern.de