Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Entlassung eines Professors an der Medizinischen Fakultät der Universität Halle bestätigt, der seinen Lehrverpflichtungen angeblich nicht ausreichend nachgekommen ist. Das Verwaltungsgericht Magdeburg erklärte am Donnerstag, es sehe „keine ernsthaften Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Entscheidung vom Montag war noch nicht rechtskräftig. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg suspendierte den Professor Ende 2021 vorläufig und beschloss im April 2022, 20 % seines Gehalts einzubehalten.
Nach Angaben des Gerichts warf die Universität dem Wissenschaftler vor, seinen Lehrpflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen zu sein. Gegen die Entscheidung der Schule wehrte er sich gerichtlich, doch das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag ab. In einer Stellungnahme des Gerichts hieß es, es bestehe „eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dem Beschwerdeführer schweres Fehlverhalten vorgeworfen wird“.
Es bezieht sich auf Dokumente im Zusammenhang mit Disziplinaruntersuchungen. Daraus lässt sich schließen, dass der Professor die Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht persönlich erfüllt, sondern die Durchführung der Lehre anvertraut hat. „In diesem Zusammenhang ist die Mitwirkung des Antragstellers an der Produktion diverser Podcasts während der vorübergehenden krankheitsbedingten Beurlaubung kritisch zu hinterfragen, es sei ihm jedoch nicht gelungen, digitale Vorträge vorzubereiten“, heißt es in der Mitteilung.