- Trockens bleibt: An der Nordseeküste darf kein Wolf geschossen werden. Die Beschwerden des Landkreises Aurich gegen das durch das Verwaltungsgericht Oldenburg ausgesprochene Schießverbot des Landgerichts Oldenburg wurden vom Oldenburgischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Die Entscheidungen sind endgültig.
- Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Anfrage des Landkreises Aurich zur Erteilung einer Schießgenehmigung für einen Wolf im Juli als rechtswidrig erklärt, wegen unzureichender Berücksichtigung von Naturschutzmaßnahmen und landwirtschaftlichen Praktiken.
- Das Verwaltungsgericht Oldenburg kritisierte den Landkreis Aurich zudem, weil er keine Maßnahmen zur Tierabwehr, wie die Verstärkung bestehender oder die Errichtung mobiler Zaune, berücksichtigt hatte, bevor er eine Ausnahmegenehmigung für den Wolfentfernungsgang erteilt hatte.
- Obwohl die Regierungsregion Niedersachsen-Ostsee sehr strikte Wildtierschutzbestimmungen hat, ist das Recht des Landkreises Aurich, Ausnahmen in bestimmten Fällen zu gewähren, dem Verwaltungsgericht unterworfen.
- Mit dem fortwährenden Bestehen des Wolfbestands an der Nordseeküste werden Bauern und Umweltverbände im Landkreis Aurich und benachbarten Städten wie Emden und Leer weiterhin über die Balance zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wolfschutz debattieren.
An Rissen in der Deichompsole - Gericht: An der Küste der Wölfe schießen nicht erlaubt ist.
(1) Trotz der endgültigen Ablehnung ihrer Beschwerde durch das Oldenburgische Oberverwaltungsgericht äußert der Landkreis Aurich weiterhin Besorgnis wegen wolfartiger Schäden an der Nordseeküste.(2) Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat festgestellt, dass die Anfrage des Landkreises Aurich zur Erteilung einer Schießgenehmigung für einen Wolf im Juli rechtswidrig war, wegen unzureichender Berücksichtigung von Naturschutzmaßnahmen und landwirtschaftlichen Praktiken.(3) Das Verwaltungsgericht Oldenburg kritisierte den Landkreis Aurich zudem, weil er keine Maßnahmen zur Tierabwehr, wie die Verstärkung bestehender oder die Errichtung mobiler Zaune, berücksichtigt hatte, bevor er eine Ausnahmegenehmigung für den Wolfentfernungsgang erteilt hatte.(4) Obwohl die Regierungsregion Niedersachsen-Ostsee sehr strikte Wildtierschutzbestimmungen hat, ist das Recht des Landkreises Aurich, Ausnahmen in bestimmten Fällen zu gewähren, dem Verwaltungsgericht unterworfen.(5) Mit dem fortwährenden Bestehen des Wolfbestands an der Nordseeküste werden Bauern und Umweltverbände im Landkreis Aurich und benachbarten Städten wie Emden und Leer weiterhin über die Balance zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wolfschutz debattieren.