Die Landesregierung will zusätzlich 175 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein bereitstellen. „Grundvoraussetzung für diesen finanzpolitisch weitreichenden Schritt ist natürlich, dass der Landtag dem Nachtragshaushalt zustimmt und diese Änderungen aufnimmt“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Mittwoch in Kiel. Ursprünglich seien für dieses Jahr Mittel vorgesehen erschöpft gewesen.
Wie im Rest Deutschlands gehe der Wohnungsbau auch im Norden zurück, da Zinsen und Baukosten steigen, sagte Sütterlin-Waack. „Stand Juni 2022 sind rund 9.000 Wohneinheiten genehmigt, in diesem Jahr waren es weniger als 5.500.“ Nach Angaben des Ministeriums werden in diesem Jahr insgesamt rund 10.000 Wohneinheiten genehmigt. Bis 2025 werden jedoch 21.600 Wohnungen benötigt.
„Mehr als 1.650 neue Wohnungen wurden in diesem Jahr bisher gefördert“, sagte der CDU-Politiker. Damit ist die Rekordzahl aus dem Jahr 2017 von 1.700 nahezu erreicht. „Ich bin mir sicher, dass wir sie deutlich überholen werden, denn die Bewerbungsliste ist noch sehr lang.“ Die Fördergrenze ist auf 1.500 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Im Jahr 2023 hat das Land bisher 343 Millionen Euro an Krediten und Zuschüssen bereitgestellt.
Während Zuschüsse in der Regel aus Bundesmitteln stammen, stammen Kredite aus dem Staatshaushalt. Ihr Anteil ist viel höher. „Einerseits wollen wir weiterhin möglichst viel bezahlbaren Wohnraum schaffen“, sagte Sütterlin-Waack. Diese Förderung ist wichtig zur Unterstützung der Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein.
Während die Kredite bisher zinslos waren, will der Staat künftig einen Zinssatz von 0,5 Prozent verlangen. Für eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge soll eine Übergangsfrist gelten. „Angesichts der stark steigenden Zinsen am freien Finanzmarkt ist dieser Schritt entscheidend, aber auch vorsichtig, damit die Wohnbauförderung attraktiv bleibt“, sagte der Minister.