Straftaten mit Bezug zu Israel und den Terroranschlägen der islamistischen Hamas werden in Hamburg künftig zentral von der Generalstaatsanwaltschaft verfolgt. Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich habe sämtliche entsprechende Vorgänge an sich gezogen, teilte die Justizbehörde mit. «Alle bereits anhängigen und künftigen Verfahren werden gesondert in der dortigen Zentralstelle Staatsschutz erfasst, juristisch gewürdigt und von der Generalstaatsanwaltschaft weiterbearbeitet», hieß es.
Als Beispiele für einschlägige Straftaten nannte die Justizbehörde verbale und tätliche Übergriffe, gewalttätige Auseinandersetzungen und strafbewehrte Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. «Die Zentralstelle befindet sich angesichts der aktuellen Lage in Dauerbereitschaft», hieß es. Sie stehe in ständigem Austausch mit dem Landeskriminalamt und prüfe auch, ob Verfahren unter Umständen an den Generalbundesanwalt abgegeben würden.
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) begrüßte «ausdrücklich, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Verfahren nun bei sich konzentriert». Sie appellierte an alle Menschen in Hamburg, antisemitische und extremistische Vorfälle anzuzeigen.
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie ist nach Paragraf 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes befugt, Vorgänge der untergeordneten Staatsanwaltschaften zu übernehmen.