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Genehmigung für LNG-Anbindungsleitung: Nachbarstaaten fragen

LNG-Terminal - Kranschiff hebt Tunnelbohrmaschine
Mit dem Kranschiff «Baltic Lift» wird im Greifswalder Bodden eine Tunnelbohrmaschine vom Meeresboden gehoben.

Sollten die Nachbarstaaten Dänemark, Schweden und Polen bei der Genehmigung der Anbindungs-Pipeline für das Rügener Flüssigerdgas (LNG)-Terminal Mitsprache erhalten? Mindestens Dänemark und Schweden haben sich jüngst an Deutschland gewandt und zumindest Informationen zu dem Projekt angefragt. Das teilten die Zuständigen in den Nachbarländern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach der sogenannten Espoo-Konvention müssen möglicherweise betroffene Nachbarstaaten vor der Genehmigung eines Projekts im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt werden. Dies ist im Genehmigungsverfahren für die insgesamt rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch den Greifswalder Bodden und entlang Rügens Küste bis zum geplanten LNG-Terminal in Mukran nicht passiert.

Kein Bedarf, heißt es vom Schweriner Wirtschaftsministerium, weil sich das Vorhaben ausschließlich in deutschen Küstengewässern befindet. Auswirkungen auf das Gebiet benachbarter Staaten seien nicht zu erkennen. Der Gasnetzbetreiber und Vorhabenträger Gascade argumentiert, laut LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) könne auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.

Anders sieht es die Umweltstiftung WWF: «Eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung, die der Espoo-Konventionen folgt, ist unabdingbar», schreiben die Umweltschützer in einer Stellungnahme. Erhebliche Eingriffe in die Meeresnatur im deutschen, dänischen, schwedischen und polnischen Naturraum könnten nicht ausgeschlossen werden.

Die Konvention greife speziell auch bei großen Pipelines. Der WWF verweist etwa auf die Freisetzung von Nährstoffen durch die Bauarbeiten oder auch die Zunahme des Schiffsverkehrs in Grenznähe in Form der erwarteten LNG-Tanker. Im Fall einer Genehmigung ohne grenzübergreifende Beteiligung riskiere Deutschland eine Normenkontrollklage, warnte Finn Viehberg vom WWF-Ostseebüro. Auch der Naturschutzbund (Nabu) MV fordert eine Espoo-Prüfung.

Aus Schweden heißt es, man habe durch einen Deutschen Verband von dem Projekt erfahren und Informationen beim deutschen Espoo-Kontakt angefragt. Diese seien in Aussicht gestellt worden. Der schwedische Espoo-Ansprechpartner schrieb, man könne bislang nicht beurteilen, ob das Projekt unter die Espoo-Konvention falle. Ähnliches schrieb der für Dänemark zuständige Ansprechpartner: Man habe nach einer E-Mail des WWF den deutschen Kontakt angefragt. Vor einer Antwort aus Deutschland könne man etwaige grenzüberschreitende Auswirkungen und Pflichten zur Beteiligung nicht einschätzen. Eine Anfrage an Polen blieb zunächst unbeantwortet.

Unterdessen nähert sich das Projekt einer wichtigen Genehmigung. Das zuständige Bergamt Stralsund hat mittlerweile einen Genehmigungsentwurf für den ersten Seeabschnitt der Anbindungsleitung fertiggestellt. Dieser verläuft vom Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin bis vor die Küste Südostrügens. Der Entwurf soll ab Dienstag für vier Tage öffentlich zugänglich sein. Damit kommt die Behörde einer Informationsverpflichtung entsprechend des LNGG nach. Der Genehmigungsbescheid kann erst danach erteilt werden. Das Genehmigungsverfahren für den zweiten Abschnitt läuft.

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