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Gemeinschaftsmittel zur Bereitstellung von rechtlichen Beratungen zu erschwinglichen Kosten für die Verbraucher

Personen mit geringen finanziellem Mittel fühlen sich in rechtlichen Angelegenheiten manchmal machtlos. Doch sie haben nun die Möglichkeit, bei reduzierten Kosten Hilfe vom Verbraucherschutzdrehpunkt zu erhalten.

Bezahlbarer rechtlicher Beistand für finanziell eingeschränkte Individuals wird ab September durch...
Bezahlbarer rechtlicher Beistand für finanziell eingeschränkte Individuals wird ab September durch den Verbraucherverband Brandenburg verfügbar.

- Gemeinschaftsmittel zur Bereitstellung von rechtlichen Beratungen zu erschwinglichen Kosten für die Verbraucher

Ab September können Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln in Brandenburg auf erschwingliche rechtliche Beratung zugreifen, wie das Verbraucherberatungszentrum in Potsdam mitteilt. Das Zentrum gab bekannt, dass Personen, die ihre Berechtigung nachweisen können, statt der üblichen 20 Euro nur 5 Euro für allgemeine rechtliche Beratungen zahlen müssen.

Zu den berechtigten Personen gehören Empfänger von staatlicher Unterstützung wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohnungsgeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Personen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, können diesen Sonderpreis in Anspruch nehmen.

"Niemand sollte aufgrund finanzieller Einschränkungen auf rechtlichen Rat verzichten müssen", sagte der Direktor des Verbraucherberatungszentrums, Christian A. Rumpke. Allgemeine rechtliche Beratungen umfassen verschiedene Themen wie Kauf- und Dienstleistungsverträge. "Probleme wie verdeckte Zeitungsabonnements, überhöhte Handwerkerrechnungen oder Schwierigkeiten bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen können Personen mit niedrigem Einkommen besonders treffen", erklärte Rumpke.

Das Sozialtarif soll sicherstellen, dass finanzielle Einschränkungen niemanden daran hindern, rechtlichen Rat zu suchen, wie eine offizielle Mitteilung bekanntgab. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bezeichnete die Einführung des Sozialtarifs als "starkes Statement für soziale Gerechtigkeit".

"Durch die Einführung des Sozialtarifs müssen Personen, die unter die von dem Verbraucherberatungszentrum bekanntgegebenen Berechtigungskriterien fallen, nun nur noch 5 Euro für allgemeine rechtliche Beratungen zahlen, wie die Kommission beschlossen hat."

"Durch diese Entscheidung wird es für berechtigte Personen erschwinglicher, rechtlichen Rat in Bezug auf Kaufverträge, verdeckte Zeitungsabonnements und Mobilfunkvertragskündigungen zu suchen und damit unabhängig von ihrem finanziellen Status gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu erhalten."

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