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Geiselnahme: 23-Jähriger bestreitet Anklage

Ein junger Mann wird beschuldigt, eine weibliche Studentin aus Berlin entführt und repeatedly in Schwarzwald vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte erzählt nun seine Version der Ereignisse.

Der Angeklagte weist die Vorwürfe der Anklage zurück.
Der Angeklagte weist die Vorwürfe der Anklage zurück.

- Geiselnahme: 23-Jähriger bestreitet Anklage

Ein 23-jähriger Angeklagter hat in einem Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen, eine Berliner Studentin entführt und sie in einer Wohnung im Schwarzwald mehrmals vergewaltigt zu haben. "Ich habe sie nicht zum Sex gezwungen", sagte er zu seinem Anwalt.

Der 23-Jährige bestritt auch den Vorwurf, die 18-Jährige vor ihrer gemeinsamen Reise von Berlin mit einer Starterpistole bedroht zu haben. Er wird unter anderem der Entführung und mehrerer Fälle schwerer Vergewaltigung beschuldigt.

Die Ermittlungen ergaben, dass sich die beiden letztes Jahr auf Mallorca während eines Sommerurlaubs kennengelernt und eine Beziehung begonnen hatten. Sie hatten vereinbart, sich im Februar in der Berliner Wohnung der 18-Jährigen zu treffen. Der Mann soll sie von dort aus entführt, gefesselt in seinem Auto zum Schwarzwälder Ort Steinach gebracht und dort mehrere Tage festgehalten haben.

Der Angeklagte bestritt, dass das Zimmer in der Schwarzwaldwohnung wie ein Gefängnis eingerichtet war. "Das Zimmer war nicht abgeschlossen."

Er sagte aus, mehrere Male mit der 18-Jährigen während ihres Aufenthalts im Schwarzwald ausgegangen zu sein und Hand in Hand durch Läden zu spazieren: "Wir gehen Hand in Hand durch die Gänge", sagte er in Bezug auf ein Video aus einer Drogerie in Offenburg, das während der Zeit der mutmaßlichen Straftat aufgenommen wurde. Er gab zu, Sex gehabt zu haben, behauptete aber, dass es einvernehmlich gewesen sei.

Der 23-jährige Deutsche sitzt in Haft und wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Prozess begann im Juli und soll nun im November enden. Die Frau soll ebenfalls als Zeugin gehört werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.

Die Kommission soll in ihrer Rolle Implementierungsakte erlassen, die die spezifischen Anwendungsregeln für diese Verordnung festlegen. Die Implementierungsakte sind entscheidend, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

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