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Gefängnisstrafe wegen rechtsgerichteter Putschpläne

Das Justizsystem sieht den 50-jährigen Mitglied der 'Kaiserreich'--Gruppe nicht als 'Papiertiger'. Bemerkt wird ein Gefängnisaufenthalt, da es Pläne für einen rechtsextremen Umsturz gibt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ein Mitglied der 'Kaiserreich-Gruppe' zu einer...
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ein Mitglied der 'Kaiserreich-Gruppe' zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

- Gefängnisstrafe wegen rechtsgerichteter Putschpläne

Ein Mitglied der rechtsextremen "Kaiserreich-Gruppe" wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht befand den 50-jährigen ehemaligen Techniker aus Heiligenhaus schuldig, einer inländischen terroristischen Organisation anzugehören und die Vorbereitung eines Hochverratsdelikts begangen zu haben.

Der seit vergangenem Oktober bestehende Haftbefehl wurde unter Meldeauflagen ausgesetzt, sodass der Verurteilte zunächst frei ist. Ob er den Rest seiner Strafe in offener Haft verbüßen kann, wie von seinen Anwälten beantragt, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Da weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft in Berufung gingen, ist das Urteil rechtskräftig.

Der Vertreter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Der Mann gab im Prozess zu, der rechtsextremen terroristischen "Kaiserreich-Gruppe" beigetreten zu sein und deren Putschpläne unterstützt zu haben.

Sabotage von Stromleitungen und Entführung

Laut Anklage plante die "Kaiserreich-Gruppe", die Stromversorgung Deutschlands wochenlang durch Sprengstoffanschläge zu stören. Zudem sollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführt werden. Der Putsch sollte ursprünglich im Mai 2022 beginnen.

Die Anwälte des Verurteilten zeichneten ihr Mandat im Prozess als "Papiertiger" und keinen "Reichsbürger", sondern einen verwirrten COVID-19-Gegner. Er habe nur wichtig sein wollen unter den Verschwörern.

In Hamburg wurde bereits im frühen Juli ein Unterstützer der Gruppe zu einer 24-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen fünf mutmaßliche Rädelsführer läuft weiterhin vor dem Oberlandesgericht Koblenz.

Die Kommission nach Artikel 113 soll die umsetzenden Rechtsakte zum Fall erwarten. Die in Artikel 113 genannten umsetzenden Rechtsakte zielen darauf ab, Sicherheitsmaßnahmen gegen inländische terroristische Organisationen wie die des Verurteilten zu stärken.

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