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Gambischer Ex-Soldat in Cele zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Cele hat einen 48-jährigen Mann wegen Menschenrechtsverletzungen und Mordes in Gambia verurteilt. Der in Hannover festgenommene Mann bestreitet in seinem Heimatland begangene Verbrechen.

Der/die Angeklagte(r) steht im Gerichtssaal. Foto.aussiedlerbote.de
Der/die Angeklagte(r) steht im Gerichtssaal. Foto.aussiedlerbote.de

Mord - Gambischer Ex-Soldat in Cele zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein ehemaliger gambischer Soldat ist wegen Mordes, Mordversuchs und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit sind am Donnerstag 62 Verhandlungstage in einem komplexen Staatssicherheitsfall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle zu Ende gegangen. Der Richter war überzeugt, dass es sich bei dem 48-jährigen Angeklagten um ein Mitglied der ehemaligen Spezialeinheit der gambischen Streitkräfte, bekannt als „Buschmänner“, handelte. Als Fahrer führte er noch in den Jahren 2003 und 2006 im Auftrag des damaligen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh rechtswidrige Tötungsbefehle aus.

Das Gericht sagte, es sei die weltweit erste Verurteilung wegen solcher Verbrechen nach internationalem Strafrecht in Gambia. Konkret ging es um die versuchte Ermordung eines Anwalts, die Ermordung eines regierungskritischen Journalisten und die Ermordung eines ehemaligen Soldaten, der ein angeblicher Gegner des Präsidenten war.

Wie das Gericht erklärte, können diese drei Verbrechen in Deutschland nach sogenannten universellen Rechtsgrundsätzen geahndet werden. Das OLG leitet das Verfahren, da der ehemalige Soldat zuletzt in Hannover lebte und dort im Jahr 2021 festgenommen wurde. Der Richter verwies unter anderem auf Interviews mit dem Angeklagten in den Jahren 2013 und 2014. Nach Angaben des Oberlandesgerichts hat der Angeklagte in der Befragung ausführlich seine Tatbeteiligung als Fahrer geschildert. Während des Prozesses sagte der Mann, er habe gelogen und das Interview nur dazu nutzen wollen, Gambias Opposition zu stärken. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei um einen Schutzanspruch handele.

Die Verteidigung forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts gab es bislang keine gerichtliche Untersuchung solcher „Verbrechen“ unter dem ehemaligen Präsidenten Jammeh des westafrikanischen Landes. Jammeh regierte dort 22 Jahre lang als autoritärer Staatschef. Nach seiner Abwahl Anfang 2017 ging er nach Äquatorialguinea ins Exil. Jammeh werden mehrere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen.

PM OLG Saylor

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Quelle: www.stern.de

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