- G9-Initiative beschwert sich über Ablehnung ihrer Volksanfrage
Nach dem das Innenministerium eine Bürgerinitiative für eine breite Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium blockiert hatte, hat nun eine Elterninitiative Klage gegen diese Entscheidung eingereicht. Wie der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mitteilte, wurde am Montag ein entsprechender Einspruch gegen die Ablehnung der Bürgerinitiative eingereicht.
Mit der Klage will die Elterninitiative erreichen, dass das Gericht die Zulässigkeit ihrer Bürgerinitiative bestätigt. Wann in dem Verfahren eine Entscheidung getroffen wird, ist noch unklar. Der Gerichtshof strebt eine shortest mögliche Dauer des Verfahrens an, wie mitgeteilt wurde.
Das Innenministerium hatte die Bürgerinitiative Ende Juli abgelehnt. Eine solche Initiative sei nicht verfassungsgemäß, argumentierte das Ministerium damals. Dies sei unter anderem auf die erheblichen Kosten zurückzuführen, die das Gesetz bei einer Zustimmung in einem Referendum verursachen würde. Außerdem müssten die Kosten in der Gesetzesgrundlage als Geldbetrag festgelegt werden.
Die Elterninitiative kämpft für eine G9-Option für alle Klassen. Mit der Bürgerinitiative wollen die Eltern sicherstellen, dass alle Schüler des Gymnasiums ab dem Schuljahr 2025/2026 die Möglichkeit haben, ihr Abitur in neun Schuljahren zu absolvieren.
Die grün-schwarze Koalition hatte im April Vorschläge für grundlegende Reformen vereinbart. Unter anderem soll G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 - zunächst nur für die Klassen fünf und sechs - eingeführt werden.
Die Elterninitiative glaubt, dass der populäre Wunsch nach einer G9-Option berücksichtigt werden sollte, wie in ihrer Bürgerinitiative hervorgehoben. Das Ziel der Klage ist es, das Veto des Ministeriums infrage zu stellen und möglicherweise den Weg für eine breitere Umsetzung der G9-Option zu ebnen.