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Für verstärkte Sicherheitsvorkehrungen bei Windenergieprojekten eintreten, wie von Nabu erklärt.

Die Verwaltungsbehörde beabsichtigt, etwa 3% des Staatsgebiets für die Windenergieerzeugung zur Verfügung zu stellen. Der Naturschutzverband äußert BedenkenRegarding this plan and commemorates potential damage for wildlife and Feuchtgebiet Habitat.

- Für verstärkte Sicherheitsvorkehrungen bei Windenergieprojekten eintreten, wie von Nabu erklärt.

Der Naturschutzverband in Schleswig-Holstein, vertreten durch NABU, drängt auf Verbesserungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans für die Onshore-Windenergie des Landes. Obwohl NABU die Bemühungen der Regierung zur Schonung von Natur und Wildtieren bei der Windenergieentwicklung lobt, äußert er Bedenken bezüglich der potenziell schädlichen Auswirkungen des aktuellen Entwurfs auf verschiedene Ökosysteme und Tierpopulationen.

Der Entwurf schlägt vor, Windturbinen mindestens 100 Meter von Naturschutzgebieten entfernt zu platzieren. NABU plädiert jedoch für einen Mindestabstand von 300 Metern, da sich viele wichtige Lebensräume für windempfindliche Vogelarten und zu wenig beachtete Fledermauslebensräume innerhalb dieser Bereiche befinden.

Darüber hinaus fordert NABU, Moore vor der Installation von Windturbinen zu schützen, da sie als wichtige Kohlenstoffsenken fungieren. Die Einführung von Windturbinen in Moore würde folglich die natürliche Klimaregulierung stören.

In Bezug auf die Windenergie plant die Landesverwaltung, die Errichtung von Windturbinen auf einer dreiprozentigen Erweiterung des bestehenden zwei Prozent der Landesfläche zuzulassen. Im Einklang mit dem Grünen-Schwarzen Koalitionsvertrag sollen Prioritätszonen weiterhin einen Mindestabstand von 400 Metern zu Wohngebieten einhalten, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) bei der Vorstellung des Landesentwicklungsplans im Juni angekündigt haben. Der Mindestabstand zu Dörfern und Städten bleibt bei 800 bzw. 1000 Metern.

Dieser Landesentwicklungsplan dient als Grundlage für neue regionale Windenergiepläne in Schleswig-Holstein, deren Veröffentlichung für das Ende des Jahres 2024 geplant ist. Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete vergangene Woche.

Der Naturschutzverband setzt sich für die Nutzung von Energie aus Wind ein, plädiert jedoch für einen größeren Abstand zwischen Windturbinen und Naturschutzgebieten, um wichtige Lebensräume für windempfindliche Vogelarten und Fledermauslebensräume zu schützen.

Im Einklang mit seinem Engagement für die Förderung von erneuerbarer Energie plant die Landesverwaltung, die Errichtung von Windturbinen auf einer dreiprozentigen Erweiterung des Landesgebiets zuzulassen, wobei ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohngebieten in Prioritätszonen eingehalten werden soll.

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