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Für Neubauten ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik Pflicht

Photovoltaik
Ein Solarpark unter wolkigem Himmel.

Der Landesrat des Landes Brandenburg hat beschlossen, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern neuer öffentlicher oder gewerblicher Gebäude verpflichtend ist. Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch von den meisten roten, schwarzen und grünen Regierungsfraktionen angenommen, viele in der Opposition enthielten sich der Stimme. Ab dem 1. Juni nächsten Jahres gilt die Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen auch für große Freiflächen, die nicht an Wohngebäude grenzen.

Die umstrittene Solarpflicht gilt nicht für private Hausbauer, betont die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt. „Für uns in der CDU wird es keine Solarpflichten für private Bauträger mehr geben“, stellte sie klar.

Außerdem vereinfacht das Gesetz die Bauvorschriften: Für kurzfristig genutzte Stände auf Messen oder Festivals ist künftig keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Darüber hinaus wird es für eine bessere Abdeckung einfacher, Mobilfunkmasten zu installieren.

Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Photovoltaik-Pflicht. Daniel Münschke, Abgeordneter der Alternative für Deutschland, kritisierte dies als einen inakzeptablen Eingriff in das Eigentumsrecht von Investoren, ein bestimmtes Energiesystem auf sie zuzuschneiden.

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