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Für eine Mehrfachgeburtenpolitik

Ob Eltern die Tagespflegekosten für ihr jüngstes oder ältesten Kind tragen sollten, ist momentan Gegenstand der Beratungen im Landtag. Die Gewerkschaften sprechen sich für die Beibehaltung des bestehenden Systems aus.

Unter den Delegierten besteht Uneinigkeit bezüglich der finanziellen Unterstützung für...
Unter den Delegierten besteht Uneinigkeit bezüglich der finanziellen Unterstützung für Vorschulgebühren.

- Für eine Mehrfachgeburtenpolitik

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für die Beibehaltung der bestehenden Mehrkindregelung in der Kinderbetreuung ein. Wie die DGB-Landesvorsitzende Susanne Wiedemeyer betont, stoßen Familien mit vielen Kindern oft auf finanzielle Herausforderungen durch steigende Lebenshaltungskosten. Diese Regelung entlastet Eltern finanziell und minimiert regionale Unterschiede in den Kinderbetreuungskosten, so ihre Aussage. Es ist auch wichtig, dass die Landesregierung die aktuelle Personalsituation in diesen Einrichtungen angeht.

Im Jahr 202X beläuft sich das finanzielle Engagement des Landes, laut dem Ministerium für Soziales, auf etwa 449 Millionen Euro. Aktuell müssen Familien mit mehreren Kindern in der Kita, dem Kindergarten und der Nachmittagsbetreuung nur für das älteste Kind bezahlen. Die CDU und FDP im Landtag setzen sich jedoch dafür ein, dass in Zukunft nur noch für das jüngste Kind bezahlt werden muss. Das Ministerium für Soziales schätzt, dass dies rund 18 Millionen Euro einsparen könnte. Allerdings würde eine solche Reform für einige Eltern höhere Kosten bedeuten, da die Betreuung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren in der Regel teurer ist als die im Kindergartenalter (3-6 Jahre).

Der Ursprung dieser Diskussion ist der anhaltende Dialog über den doppelten Haushalt und den erheblichen Anstieg der Landesausgaben für die Kinderbetreuung in jüngster Zeit. Darüber hinaus werden in Zukunft keine Bundesmittel mehr für die Regelung der Geschwisterkinder zur Verfügung stehen.

Die anhaltenden Diskussionen über den doppelten Haushalt und den erheblichen Anstieg der Landesausgaben für die Kinderbetreuung haben Debatten ausgelöst. Familien müssen derzeit nur für das älteste Kind in der Kita, dem Kindergarten und der Nachmittagsbetreuung bezahlen, aber Vorschläge sehen vor, dass sie in Zukunft nur noch für das jüngste Kind bezahlen müssen, was potenziell Auswirkungen auf die Kosten haben könnte. Die mangelnden Bundesmittel für die Regelung der Geschwisterkinder in Zukunft sind ein weiterer Aspekt in der Diskussion um die Kinderbetreuung.

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