- Für eine frühzeitige Anforderung von Postbüchern für Wahlverfahren
Im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in Brandenburg am 22. September sollten Personen, die nicht persönlich wählen können, ihre Anwendung für eine Briefwahl unverzüglich einreichen. Dies rät Brandenburgs Wahlleiter Josef Nußbaum, wie das Innenministerium mitteilt.
Sie können die Briefwahl direkt bei Ihrer örtlichen Wahlbehörde, per Post, E-Mail oder in bestimmten Fällen auch digital beantragen. Alternativ können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte verwenden.
Ihre Stimmzettel müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der Behörde eintreffen. Wenn Sie bis zum 1. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung über Ihren Wahlstatus informieren.
Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlstimme bei der anstehenden Wahl berücksichtigt wird, müssen Sie sie bis 18:00 Uhr am 22. September einreichen. Obwohl die Wahl am 22. September stattfindet, sollten Sie die Briefwahl so früh wie möglich beantragen.